Bosbach: Union hält an Vorratsdatenspeicherung fest

Trotz der EntrĂĽstung ĂĽber die enthĂĽllten Ăśberwachungsaktionen der NSA halten die Unionsparteien an der Vorratsdatenspeicherung fest. Die wird im Wahlprogramm nur anders genannt.

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Anders als in mehreren Medienberichten dargestellt, halten die Unionsparteien auch nach den Enthüllungen über die NSA-Spionage an der Vorratsdatenspeicherung fest. Zwar wurde der Begriff in dem Ende Juni vorgestellten "Regierungsprogramm" von CDU/CSU durch "Mindestspeicherfristen für Verbindungsdaten" ersetzt, aber entscheidend seien nicht Überschriften, sondern Inhalte, sagte Wolfgang Bosbach (CDU), Vorsitzender des Innenausschusses des Bundestags, dem Tagesspiegel. Die Speicherung der Verbindungsdaten könne man auch "elektronische Beweissicherung" nennen, sie sei für die Aufklärung schwerer Straftaten wichtig. Gegenüber heise online wollten sich bislang weder CDU und CSU noch das Bundesinnenministerium dazu äußern.

Für eine ähnliche Umformulierung hatte es 2011 einen Big Brother Award gegeben, nachdem NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) den Begriff "Mindestspeicherdauer" vorgeschlagen hatte, weil "Vorratsdatenspeicherung" vorbelastet sei.

Ihrem Wahlprogramm zufolge halten die Unionsparteien weiter daran fest, die umstrittene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Das ist in Deutschland bislang noch nicht geschehen, weil sich die schwarz-gelbe Bundesregierung nach dem Widerstand von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in der Frage nicht einigen konnte. Die Richtlinie verlangt, die Verbindungsdaten für Telefon und Internet verdachtsunabhängig mindestens sechs Monate lang zu speichern.

Ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zieht derweil ungewöhnlich viel Aufmerksamkeit auf sich, berichtete die Süddeutsche Zeitung vergangene Woche. Die vorab vorgelegten Fragen des Gerichts an die Beteiligten in der EU seien ungewöhnlich scharf. Darin spiegele sich einige Skepsis gegen die vorgeschriebenen Regeln. Die Verhandlung ist für kommenden Dienstag, den 9. Juli angesetzt.

[Update 05.07.2013 13:20 Uhr] Inzwischen hat auch CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe die Berichte über eine Kehrtwende in der Union klar zurückgewiesen: "Das ist eine Ente und völlige Fehlinterpretation. Wir haben den Begriff der Vorratsdatenspeicherung, der häufig missverstanden wird, gegen den präziseren und die Sache erklärenden Begriff der Mindestspeicherfristen für Verbindungsdaten ausgetauscht. Inhaltlich und substanziell gibt es keinen Unterschied." (mho)