Branchenverbände fordern einheitliche IT-Zollbestimmungen
Schon einmal gewundert, warum Digitalkameras allesamt maximal 29 Minuten und 59 Sekunden Videos am Stück aufnehmen können? Das hat keinen technischen, sondern einen zollrechtlichen Hintergrund. Europäische IT-Branchenverbände fordern nun die Abschaffung von uneinheitlichen Einfuhrabgaben.
- Carsten Meyer
Schon einmal gewundert, warum Digitalkameras allesamt maximal 29 Minuten und 59 Sekunden Videos am Stück aufnehmen können? Das hat mitnichten einen technischen Hintergrund. Schuld ist eine Zollbestimmung (Außenhandels-Warennummer 852580 bzw 852540), die alles, was darüber hinaus geht, mit einer fünfprozentigen Einfuhrabgabe belegt, weil das Gerät dann als Camcorder gilt. Weitere Ungereimtheiten gibt es im Bereich von Set-Top-Boxen oder Multifunktionsgeräten.
Zwanzig europäische IT-Branchenverbände, darunter der hiesige Photoindustrie-Verband, fordern die EU nun auf, endlich einige Richtlinien des Informationstechnologie-Akommens (ITA) zu befolgen, in dem sich die EU verpflichtete, Einfuhrabgaben auf alle in den Anhängen zum ITA aufgelisteten IT-Produkte zu eliminieren. Ferner sollen keine willkürlichen und einseitigen Klassifizierungsmaßnahmen von IT-Produkten verabschiedet werden, die in der Anwendung abgabenpflichtiger Behandlung solcher Produkte resultieren.
Am 16. August 2010 veröffentlichte die WTO ihren Panel-Bericht zur von den Vereinigten Staaten (USA), Japan und Taiwan eingereichten Klage bezüglich der EU Zollbehandlung von digitalen Multifunktionsgeräten, Flachbildschirmen und Set-Top-Boxen. Die Klage wurde beim WTO Dispute Settlement Body eingereicht, nachdem der von den USA und Japan am 28. Mai 2008 gestellte Antrag auf formelle Beratungen, dem sich später Taiwan anschloss, zu keiner zufriedenstellenden Lösung führte. Der Panel-Bericht unterstützte alle Forderungen der Kläger und bestätigte, dass die EU das ITA durch Erhebung von Abgaben auf die vorstehend angeführten Produkte verletzt. Der Panel forderte daher die EU auf, die relevanten Maßnahmen in Einklang mit ihren Verpflichtungen unter GATT 1884 zu bringen und die abgabenfreie Behandlung der vorstehend angeführten Produkte sicherzustellen – was bis heute nicht geschehen ist.
Im Fokus der Verbände liegen ebenso die Vereinigten Arabischen Emirate (UAE), ebenfalls einem ITA-Mitgliedsstaat. Auch hier stellte man fest, dass die UAE weiterhin eine Einfuhrabgabe von 5 Prozent auf die genannten Geräte erhebt. (cm)