Brüssel legt ACTA dem Europäischen Gerichtshof vor
Die EU-Kommission hat das umstrittene Anti-Piraterie-Abkommen am Freitag wie von Handelskommissar de Gucht angekündigt dem EuGH zur Beurteilung vorgelegt. Vor einer Entscheidung des Gerichts solle das EU-Parlament nicht abstimmen, hieß es aus Brüssel.
Die EU-Kommission hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) formell um eine Stellungnahme zum umstrittenen Anti-Piraterie-Abkommen ACTA gebeten. Das teilte ein Sprecher von Handelskommissar Karel de Gucht am Freitagnachmittag in Brüssel mit. De Gucht hatte bereits im Februar angekündigt, die Kommission werde ACTA dem EuGH vorlegen. Auch Justizkommissarin Viviane Reding hatte sich für eine rechtliche Prüfung ausgesprochen.
Die Kommission will vom EuGH nun wissen, ob ACTA mit den europäischen Verträgen und insbesondere der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vereinbar ist. Nun könne das oberste europäische Gericht die Rechtmäßigkeit des Abkommen klären, teilte der Kommissionssprecher mit. "Wir erwarten vom Europäischen Parlament, dass es bis mit der Entscheidung über ACTA auf die Meinung des Gerichtshofs wartet."
Es sieht allerdings derzeit nicht danach aus, als werde das umstrittene Abkommen nun in naher Zukunft durchs EU-Parlament kommen. Im Gegenteil: Im Parlament gibt es Pläne, den EuGH unabhängig von der Anfrage der Kommission mit Einzelaspekten des Abkommen zu beschäftigen. Ob es dazu noch kommt, ist allerdings offen: Nicht nur im Parlament schwindet der Glaube, dass ACTA überhaupt noch umgesetzt wird. Auch die für die Digitale Agenda zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes hält das Abkommen für erledigt. (vbr)