Bürger sollen Registerauskünfte online einholen können
Der Bundestag hat Änderungen am Bundeszentralregistergesetz und an anderen Bestimmungen beschlossen.
Das Führungszeugnis kann in Zukunft online beantragt werden. Auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister gibt es künftig auf dem elektronischem Weg. Dazu verabschiedete der Bundestag am frühen Freitagmorgen ein Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und anderer Bestimmungen.
Bislang mussten die Bürger in solchen Fällen persönlich bei der jeweiligen Behörde erscheinen. Allein beim Führungszeugnis soll die Umstellung auf das Online-Verfahren den Bürgern eine jährliche Zeitersparnis von rund 128.000 Stunden bescheren. Die Antragsteller benötigen dafür einen elektronischen Identitätsnachweis im Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel. (anw)