Bundesverwaltungsgericht kippt Teil der VDSL-Regulierungsverfügung
Nach monatelangem Streit um die Zugangsbedingungen für das VDSL-Netz der Telekom konnte der Bonner Konzern in der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht einen Erfolg verbuchen. Die Richter kassierten einen Teil der Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur.
Im langwierigen Streit um die Öffnung des VDSL-Netzes für Wettbewerber hat die Deutsche Telekom in letzter Instanz einen Teilerfolg errungen. Nachdem das Verwaltungsgericht Köln eine Beschwerde des Bonner Konzerns gegen Auflagen der Bundesnetzagentur abgewiesen hatte, hob das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Regulierungsverfügung zum VDSL-Netzzugang in einem Punkt wieder auf (BVerwG 6 C 22.08). Danach muss die Telekom ihren Konkurrenten keine ungenutzten Glasfaserleitungen zur Verfügung stellen.
Die Regulierungsbehörde hatte die Telekom im Sommer 2007 verpflichtet, ihren Wettbewerbern Zugang zu den Kabelverzweigern (KVZ) und den Kabelkanälen zwischen Kabelverzweigern und Hauptverteilern (HVT) zu gewähren. Diese Auflagen hat das Bundesverwaltungsgericht auch bestätigt. Gekippt haben die Leipziger Richter allerdings die Anordnung, die Telekom müsse bei nicht ausreichender Leerrohr-Kapazität den Wettbewerbern ungenutzte Glasfaserleitungen zwischen KVZ und HVT zur Verfügung stellen.
Die Bundesnetzagentur habe nicht hinreichend begründet, dass der den Wettbewerbern unter bestimmten Umständen ermöglichte Zugriff auf die verlegten Glasfaserleitungen gerechtfertigt sei, begründet das Gericht die Entscheidung. Mit zumutbarem Aufwand könnten die Konkurrenten der Telekom eigene Glasfasernetze zwischen Hauptverteilern und Kabelverzweiger legen und sich somit aus der technischen Abhängigkeit der Telekom lösen.
"Der Senat hat betont, dass es sich bei den Glasfasern um Investitionen in ein neues Netz handelt, die schützenswert sind und von der Bundesnetzagentur stärker berücksichtigt werden müssen", zeigte sich ein Telekom-Sprecher zufrieden mit dem Urteil. Ein Sprecher der Bundesnetzagentur kündigte gegenüber dpa an, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zunächst zu prüfen. Danach werde über das weitere Vorgehen entschieden. Ob die Behörde eine neue Anordnung erlasse, sei noch nicht klar. Der von der Telekom erst kürzlich gestellte Entgeltantrag für den Glasfaserzugang werde nicht weiter verfolgt, hieß es. (vbr)