Datenschützer untersagen Datenübermittlung aus Arztpraxissystemen

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein hat dem Hausärzteverband Schleswig-Holstein mit einer sofortigen Verfügung bei einem Zwangsgeld in Höhe von 30.000 Euro den Umgang mit Patientendaten untersagt.

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Von
  • Detlef Borchers

Ein seit längerem schwelender Streit zwischen dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein (ULD) und dem Hausärzteverband Schleswig-Holstein (HÄV SH) ist eskaliert: Die Datenschützer untersagten dem Verband mit einer sofortigen Verfügung bei einem Zwangsgeld in Höhe von 30.000 Euro den Umgang mit Patientendaten. So soll verhindert werden, dass Ärzte im Rahmen eines im Juni ausgehandelten Abkommens zur hausarztzentrierten Versorgung Software in ihre Praxis-EDV integrieren, die ohne Kontrolle des Arztes oder eingeschalteter Datenschützer Patientendaten an Dienstleister übermittelt.

Hintergrund der drastischen Maßnahme, die der Verband sofort befolgen muss, ist ein Abkommen zur hausarztzentrierten Versorgung, das zwischen der AOK Schleswig-Holstein, der IKK Nord, der LKK Schleswig-Holstein/Hamburg und dem regionalen Hausärzteverband in einem Schlichterverfahren ausgehandelt wurde. Es soll im Januar 2011 wirksam werden. Danach unterzeichnen Versicherte wie Ärzte, die an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen, besondere Verträge. Die Ärzte verpflichten sich dabei, eine spezielle Software zu installieren, die sie beispielsweise bei der "rationalen Pharmakotherapie" unterstützt.

Über diesen besonderen Punkt sind die Datenschützer besonders entsetzt. In ihrer Mitteilung zur Begründung der sofortigen Verfügung heißt es, den Ärzten werde, "sogar vertraglich verboten, Kenntnis von wesentlichen Elementen der Software zu nehmen, so dass sie faktisch keine vollständige Kontrolle mehr über die Daten auf ihrem System hätten". Damit verletzten sie nicht nur ihre Datenschutzpflichten, sondern auch ihre ärztliche Schweigepflicht. Ein Auftragsverhältnis sei auch dadurch rechtlich ausgeschlossen, "dass der Hausärzteverband, der ausschließlich im Interesse und nach Weisung der einzelnen Ärzte die Daten verarbeiten sollte, ein eigenes Interesse an diesen Daten hat".

Die Datenschützer bedauern in ihrer Stellungnahme den Vorfall und betonen, dass sie vor den Verhandlungen mehrfach auf die unzulässigen Bestimmungen aufmerksam gemacht haben. Außerdem weisen sie darauf hin, dass datenschutzgerechte Abrechnungssysteme bei der hausarztzentrierten Versorgung durchaus möglich seien. Seit Einführung der hausarztzentrierten Versorgung hat es immer wieder Kritik am unzureichenden Datenschutz oder an der intransparenten Datenübermittlung (PDF-Datei) gegeben, in die die Patienten einwilligen müssen. (anw)