Der Kniff mit dem Downgrade-Recht von Windows 8

Im Prinzip darf der Nutzer auch beim aktuellen Windows stattdessen die Vorgängerversion einsetzen, ohne dafür eine zusätzliche Lizenz erwerben zu müssen. Doch für Privatkunden ist das wie üblich nur unter ganz bestimmten Bedingungen möglich.

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Von
  • Axel Vahldiek

Das Downgrade-Recht gehört schon lange zu Windows, und nun auch wieder zu Windows 8. Erfunden wurde es für den Fall, dass in einem Unternehmen eine wichtige Software unter der aktuellen Windows-Version nicht läuft. Dann darf es stattdessen eine ältere Version einsetzen, und zwar ohne zusätzliche Lizenzkosten. Doch auch Privatkunden können von dem Recht profitieren, allerdings nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen.

Downgrade-berechtigt ist Windows 8 Pro, sofern es als OEM-Lizenz vorinstalliert auf einem neuen PC oder aber als System-Builder-Lizenz (die Microsoft ebenfalls mit dem Zusatz "OEM" versieht) erworben wurde. Die eingeschränkte Version namens "Windows 8" – von den Microsoft-Entwicklern intern als "Core" bezeichnet – sowie Windows RT bleiben also genauso außen vor wie Upgrade-Lizenzen oder die derzeit noch nicht im Handel zu findenden Full-Price-Packages (FPP), die beide an der bunten Verpackung zu erkennen sind.

Statt Windows 8 Pro dürfen im Rahmen des Downgrade-Rechts zeitlich unlimitert wahlweise Windows 7 Professional oder Vista Business eingesetzt werden. Andere Versionen sind nicht erlaubt.

Um das Downgrade-Recht ausüben zu können, braucht der Nutzer ein passendes Installationsmedium mitsamt Produkt Key, was Microsoft aber nicht mitliefert. Mit anderen Worten: Einem Privatkunden hilft das Downgrade-Recht nur, wenn er ohnehin über eine Lizenz des älteren Windows verfügt. Die darf er dann mit dem gleichen Product Key auf zwei Rechnen einsetzen. Falls es dabei Schwierigkeiten bei der Aktivierung gibt, empfiehlt Microsoft, es telefonisch zu probieren und dann dem Mitarbeiter die Situation zu erklären, dann erhalte der Kunde einen einmalig gültigen Aktivierungscode – was bei unserem Test auch klappte.

Weitere Details zum Downgrade-Recht hat Microsoft in einer FAQ zusammengefasst. (axv)