Die 10 häufigsten Fehler der Online-Händler

Der elektronische Geschäftsverkehr birgt viele Risiken, deren sich die Händler oft nicht bewusst sind, aber gegen die man sich durch geeignete AGB absichern kann.

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Von
  • Oliver Lau

Auch im vierten Jahr des Fernabsatzgesetzes und anderthalb Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes über die rechtlichen Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr sind sich die Online-Händler nicht über deren Bestimmungen bewusst. Das hat die Studie "Top 10 der häufigsten Fehler von Online-Händlern" von Trusted Shops ergeben. Dafür hat der Kölner Shop-Zertifizierer über 900 Prüfberichte seit dem Jahr 2000 ausgewertet.

Wer die Vorschriften nicht kennt, setzt sich erheblichen Risiken aus, heißt es in der Studie. Bei Vergehen drohten Abmahnungen der Verbraucherschutz- oder Wettbewerbsverbände. Wer als Online-Händler nicht aufpasse, tappe schnell in die Falle verlängerter Rückgabemöglichkeiten, selbst wenn die Kunden die Ware längst in Gebrauch gehabt hätten. Selbst renommierte Unternehmen wie Fleurop oder Amazon hätten schon unter den Folgen unwissentlicher Rechtsverstöße zu leiden gehabt.

Als Top 10 der häufigsten Fehler listet Trusted Shops auf:

  1. Fehlende oder unvollständige nachvertragliche Informationen
  2. Nicht ausreichende Hinweise zum Datenschutz
  3. Fehlender Hinweis zur Einsicht in den Vertragstext
  4. Offensichtlich unzulässige Klauseln in den AGB
  5. Fehlender Hinweis zum Widerrufsrechts im Verlauf der Bestellung
  6. Unzulässige Einzelheiten oder Einschränkungen des Widerrufsrechts
  7. Unzulässige Ausschlüsse vom Widerrufsrecht
  8. Fehlende Angaben zum Vertragschluss
  9. Zweifelhafte Einbeziehung der AGB
  10. Unvollständige Anbieterkennzeichnung, missverständlicher Verweis

Wer sichergehen will, dass die eigenen AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) rechtmäßig und wasserdicht sind, kann sich bei Trusted Shops zertifizieren lassen. Der Shop-Zertifizierer bietet nach eigenen Angaben verständliche Handbücher und Formulierungshilfen an, die immer auf dem neuesten Stand sind.

Außerdem hilft die Website-Checkliste in der neuesten Ausgabe von iX Betreibern, nicht in rechtliche Stolperfallen zu tappen. Der vollständige Artikel Webcheck ist in der neuen Ausgabe von iX und online zu lesen; die Website-Checkliste gibt es als PDF zum Download. (ola)