E-Books: Bundesregierung tritt für gesenkte Mehrwertsteuer ein

Die "ungerechtfertigte Schlechterstellung von E-Books“ beim Mehrwertsteuersatz soll beendet werden, fordert die Staatsministerin für Kultur Monika Grütters. Die EU-Kommission müsse unverzüglich handeln

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(Bild: dpa, Amazon)

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Die Staatsministerin für Kultur Monika Grütters sowie ihre Amtskollegen aus Frankreich, Italien und Polen haben eine EU-Regelung für einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf E-Books gefordert. In einer gemeinsamen Erklärung betonten die Minister: "Ob digital oder analog – es ist der Inhalt, der ein Buch ausmacht und nicht die Form, in der es einem Leser zugänglich gemacht wird."

Damit reagieren sie auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der Anfang März die in Frankreich und Luxemburg geltende Ermäßigung auf E-Books untersagt hatte. Der EuGH hatte argumentiert, dass anders als beim gedruckten Buch bei E-Books der physische Träger, also das Lesegerät, nicht mitgeliefert werde. Folglich seien sie nur eine "elektronische Dienstleistung“ und passten damit nicht in die rechtlichen Vorgaben für Ermäßigungen.

Die Minister machen sich in ihrer Erklärung hingegen dafür stark, E-Books und gedruckte Bücher steuerlich gleich zu behandeln und denselben reduzierten Satz anzuwenden. Die EU-Kommission solle deshalb unverzüglich eine Weiterentwicklung der Gesetzgebung vorschlagen, um die "ungerechtfertigte Schlechterstellung von E-Books“ zu beenden.

Frankreich nahm bislang 5,5 Prozent Mehrwertsteuer auf E-Books, Luxemburg 3 Prozent. 2012 hatte die EU-Kommission deswegen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die beiden Länder eingeleitet, das Anfang 2013 in die Klage beim EuGH mündete. In Deutschland gilt der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent, für gedruckte Bücher der ermäßigte Satz von sieben Prozent.

Die Bundesregierung hatte bereits in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, sich für eine Gleichbehandlung digitaler und gedruckter Bücher stark machen zu wollen. Ein Beschluss bei einer Klausurtagung bekräftigte dieses Vorhaben. Im Juli vergangenen Jahres wurde in Deutschland bereits der Mehrwertsteuersatz für Hörbücher auf sieben Prozent gesenkt, die Regelung ist 2015 in Kraft getreten. (axk)