E-Mail-Affäre der Brandenburger CDU beschäftigt erneut Justiz

Die Schlagzeilen der E-Mail-Affäre hängen den Beteiligten bis heute nach. Nun hat der Berufungsprozess um die Affäre begonnen.

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Von
  • dpa

Auch nach fast sechs Jahren wird die sogenannte E-Mail-Affäre der Brandenburger CDU von gegenseitigen Anschuldigungen beherrscht. Im Berufungsprozess gegen den Internet-Dienstleister der Partei wiesen der damalige CDU-Generalsekretär Sven Petke (44) und Ex-Landesgeschäftsführer Rico Nelte (36) am Montag vor dem Potsdamer Landgericht zurück, den elektronischen Postverkehr der Parteispitze kontrolliert zu haben. "Das, was behauptet wird, ist schlicht falsch", so Petke. Nelte und er waren über die Affäre gestürzt. Der Angeklagte hatte sie 2006 der E-Mail-Bespitzelung unter anderem von Regierungsmitgliedern beschuldigt. 2008 wurde er wegen Verleumdung verurteilt. Er soll E-Mails gefälscht haben.

Gegen den Vorwurf wehrt sich der 28-Jährige aus Köln vehement. Ebenso nachdrücklich wollen Petke und Nelte die Sache aufgeklärt haben. Beide hatten damals – ebenso wie der CDU-Landesverband – Strafantrag gegen ihren früheren Internet-Dienstleister gestellt. Vor Gericht wurden einige Unterlassungserklärungen durchgesetzt. "Gegen die Schlagzeilen kommt man aber nicht an", meinte Petke. "Diese Vorwürfe beeinträchtigen bis heute meinen Ruf, den von Herrn Nelte und den von der CDU." Petke, der im vergangenen Oktober nahezu alle politischen Ämter in Brandenburg aufgab, will die Sache geklärt haben. Ebenso geht es Nelte. Nach eigenen Angaben grübelt er bis heute darüber: "Warum hat er das gemacht?"

Gemeint ist eine Pressekonferenz im August 2006. Angeblich wegen ungezahlter Rechnungen hatte der Internet-Dienstleister die Internetseite der CDU gesperrt und berichtete dann auf einer Pressekonferenz von umfangreichen E-Mail-Bespitzelungen. Als Beweis legte er einen E-Mail-Verkehr mit Nelte vor. Über dessen Echtheit wird bis heute gestritten. Die Beteiligten bezichtigen sich gegenseitig der Fälschung.

Aus Sicht der Justiz ist bislang der Internet-Dienstleister der Schuldige. Das Amtsgericht Potsdam hat den Mann im September 2008 zu einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt. Weil er diese nicht akzeptierte, zieht sich das Verfahren bis heute auf verschiedenen Ebenen hin. Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Brandenburg muss das Landgericht Potsdam die Sache nun gründlich prüfen. Darum sollen auch noch weitere Zeugen und Sachverständige gehört werden. Mit einem Urteil ist frühestens am 20. Juni zu rechnen, hieß es. (anw)