EU-Kommission widerspricht Zweifel an der Vereinbarkeit von ACTA mit EU-Recht
Auf 20 Seiten geht die Generaldirektion Handel auf die Kritik von Wissenschaftlern am umstrittenen Anti-Piraterieabkommen ein.
In einer ausführlichen Stellungnahme (PDF-Datei) widerspricht die Generaldirektion Handel der EU-Kommission der Kritik einer Gruppe europäischer Wissenschaftler am umstrittenen Anti-Piraterieabkommen ACTA. Diese hatten im Januar alle EU-Institutionen aufgefordert, das von den EU, der USA, Japan und acht weiteren Partnern hinter verschlossenen Türen verhandelte Abkommen nicht ohne weitere Änderungen zu verabschieden.
Die EU-Kommission teilt nur in einer Hinsicht die Kritik, dass ACTA über geltendes EU-Recht hinausgehe: Bislang sei es in der EU nicht gelungen, strafrechtliche Maßnahmen gegen die Verletzung geistigen Eigentums zu vereinheitlichen. Doch gelte hier wie für ACTA insgesamt, dass das Anti-Piraterieabkommen keine Gesetzesänderung erfordere. Ansonsten widersprechen die Kommissionsjuristen in ihrer 20-seitigen Stellungnahme vehement den Argumenten der Wissenschaftler. ACTA stimme völlig mit einschlägigem EU-Recht überein, schreibt die Generaldirektion Handel, "auch wenn es nicht in den genau gleichen Worten abgefasst ist".
Die Schrankenregelungen, also Einschränkungen der Ansprüche der Rechteinhaber zugunsten der Öffentlichkeit, seien in der EU sicherlich präziser gefasst als im ACTA-Text, meint die EU-Kommission. Der Allgemeinheitsgrad sei aber normal für internationale Verhandlungen. Für das Kapitel zur digitalen Welt und die dort angemahnten Schranken etwa schreibt die Kommission, dass in diesem Bereich die nationale Gesetzgebung eben einfach noch zu unterschiedlich gewesen sei. Die EU müsse aber keine Gesetzesänderungen vornehmen. Ähnlich hatte sich kürzlich der zuständige Behördenchef in den USA geäußert, der gerne den US-Kongress draußen halten möchte.
Auf die Mehrzahl der sachlichen Einwände geht die Generaldirektion Handel mit ausführlichen juristischen Argumenten ein. Einige Bedenken versucht die Kommission damit zu zerstreuen, dass die entsprechenden ACTA-Bestimmungen optional sind: Die Verfolgung von Camcording in Kinos bleibt optional, eine Regel zur Herausgabe von Kundendaten innerhalb der ACTA-Unterzeichnerstaaten ist ebenfalls ins Ermessen der ACTA-Partner gestellt, und sie entscheiden darüber, wie sie zivilrechtliche Ansprüche bei Patentverletzungen gestalten. Auf der anderen Seite nehmen die Kommissionsjuristen immer wieder mal Zuflucht zu allgemeinen Schutzklauseln im ersten Kapitel oder der Präambel, etwa wenn es um die Verhältnismäßigkeit dessen geht, was mit Raubkopien und Fälschungen geschehen soll oder auch wenn es um Verfahrensrechte für die Betroffenen geht.
Professor Axel Metzger von der Universität Hannover, der die Erklärung der Wissenschaftler koordiniert hatte, schreibt in einer ersten Reaktion: "Es ist bezeichnend für die rechtspolitisch einseitige Ausrichtung der zuständigen DG Trade (Generaldirektion Handel, Red.), dass man bei den Ausnahmen und Rechtsschutzgarantien angesichts der verschiedenen Rechtstraditionen nicht auf eine Einigung gedrängt hat, während bei der weiteren Verschärfung der Durchsetzungsmaßnahmen ohne weiteres ein Konsens der ACTA-Staaten möglich war. Sanktionen ohne Rechtsschutzgarantien sind unausgewogen. Die Vorgehensweise ist inakzeptabel."
Die Reaktion der Kommission zeigt nach Ansicht Metzgers, dass die Wissenschaflteer mit ihrer Kritik ins Schwarze getroffen hätten. "Offenbar sorgt man sich bei der Kommission mittlerweile auch, ob ACTA in Europa wirklich mehrheitsfähig ist." Wenn die Kommission jetzt bei allen kritischen Punkten eine möglichst restriktive Auslegung vorschlage, dränge sich natürlich die Frage auf, warum sie nicht gleich für engere Regeln bei ACTA gefochten habe.
Das EU-Parlament muss dem ACTA-Abkommen noch zustimmen. Doch bislang hat die EU-Kommission als Ganzes die Endfassung des Textes offenbar noch nicht verabschiedet. Laut Beobachtern soll der Zeitverzug vor allem der Erstellung der Sprachfassungen geschuldet sein. (anw)