EU-Ministerrat beschließt Grenzen für Roaminggebühren

Pünktlich zur Urlaubszeit: Nach dem Europaparlament hat auch der EU-Ministerrat die neuen Gebührensätze für mobile Verbindungen im Ausland gebilligt. Ab 1. Juli sollen die Preisgrenzen gelten.

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  • dpa

Der EU-Ministerrat hat neue Gebührensätze für mobile Verbindungen im Ausland gebilligt. Die Minister beschlossen (PDF-Dokument) am Mittwoch in Brüssel die Verordnung (PDF-Dokument), in der Preisgrenzen für Telefonate, SMS und das Internet-Surfen von unterwegs im EU-Ausland vorgeschrieben werden.

Vom 1. Juli 2012 an werden Handygespräche im EU-Ausland damit günstiger. Erstmals können sich Verbraucher auch über eine Kostenbremse für das mobile Surfen im Internet freuen. Da es sich um eine europäische Verordnung handelt, ist sie direkt in allen Mitgliedsstaaten gültig. Zuvor hatte bereits das Europaparlament die Verordnung verabschiedet.

Erstmals wird eine Preisobergrenze für die Datenübertragung mit 0,70 Euro pro MByte festgelegt. Wer ab Juli im Ausland ist und mit seinem Handy telefoniert, muss höchstens 29 statt bisher 35 Cent je Minute dafür zahlen. Für einen angenommenen Anruf darf der Telefonanbieter maximal 8 statt 11 Cent berechnen. Eine SMS darf höchstens 9 statt 11 Cent kosten. Hinzu kommt jeweils die Mehrwertsteuer: Für deutsche Kunden würde das Telefonieren dann 35 Cent pro Minute inklusive Steuer kosten und eine SMS maximal 11 Cent. Bis 2014 werden die grenzüberschreitenden Mobilfunkgebühren weiter sinken. (axk)