EU beschließt zahme Elektroschrott-Regelung

Die vom Ministerrat verabschiedete EU-Richtlinie über die Wiederverwertung von Elektroschrott verlangt ab 2016 eine Sammelquote von 45 Prozent. Kommission und Parlament hatten wesentlich mehr verlangt.

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Von
  • Christian Kirsch

Der im Januar 2012 zwischen EU-Kommission, -Parlament und -Ministerrat ausgehandelte Kompromiss zum Sammeln und Wiederverwerten von Elektroschrott wurde am gestrigen Donnerstag vom Ministerrat endgültig beschlossen (PDF-Datei). Damit müssen ab 2016 die meisten Mitgliedsstaaten mindestens 45 Gewichtsprozent der in den drei vorangegangenen Jahren durchschnittlich in den nationalen Märkten verkauften elektrischen und elektronischen Geräte sammeln. 2019 steigt die Quote auf 65 Prozent.

Für ein Drittel der EU-Länder (Tschechische Republik, Lettland, Littauen, Ungarn, Malta, Polen, Rumänien, die Slovakei und Slovenien) gelten laxere Vorgaben, da sie entweder nicht über die nötige Infrastruktur verfügten oder dort nur wenige der betroffenen Waren verkauft würden, heißt es in der Richtlinie (PDF-Datei). Ungarn und Bulgarien hatten jedoch schon 2008 das Ziel der bisherigen Regelung von 2003 erfüllt, 4 Kilogramm Elektroschrott pro Einwohner zu sammeln, Lettland und die Slovakei lagen knapp darunter (PDF-Datei). Dieses Minimum gilt bis Ende 2015 weiterhin für alle Staaten.

2018 soll die Richtlinie alle Elektro- und Elektronikgeräte betreffen, insbesondere auch Photovoltaik-Module und quecksilberhaltige Leuchtmittel. Sie müssen ab dann getrennt gesammelt und angemessen behandelt werden. Voraussetzung ist eine vorherige Überprüfung der Richtlinie durch die Kommission, die gegebenenfalls Änderungen vorschlagen kann.

Große Elektrohändler müssen für Geräte, die in jeder Dimension höchstens 25 Zentimeter messen, kostenlose Sammelmöglichkeiten anbieten. Außerdem verpflichtet die Richtlinie die Mitgliedsländer zu Kontrollen von Warenlieferungen, um den illegalen Export von Elektroschrott zu verhindern.

Am Anfang des vierjährigen Gesetzgebungsprozesses hatte die EU-Kommission ein Sammelziel von 65 Prozent für 2016 vorgeschlagen, das Parlament wollte sogar noch darüber hinausgehen. Damit konnten sie sich gegenüber den Mitgliedsstaaten jedoch nicht durchsetzen. (ck)