EU stellt Verfahren gegen Bundesregierung wegen TK-Gesetzen ein

Deutschland hat auf Druck der EU-Kommission Gesetze geändert, die der Telekom Vorteile auf dem Markt für das schnelle Internet verschafft hätten.

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Von
  • dpa

Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesregierung eingestellt, das in der Vergangenheit auch von Europas höchsten Richtern am Europäischen Gerichtshof (EuGH) gestützt worden war. Im April dieses Jahres hatte die Bundesregierung eine entsprechende Gesetzesänderung verabschiedet. Damit ist der seit 2007 andauernde Streit über das deutsche Telekommunikationsgesetz beigelegt.

Laut EU-Kommission hätten die Gesetze die Deutsche Telekom – trotz ihrer beherrschenden Stellung auf dem Breitbandmarkt – vom Wettbewerb abgeschirmt. Sie sahen nämlich vor, das VDSL-Netz der Telekom für den schnellen Internetzugang von der Regulierung durch die Bundesnetzagentur auszunehmen. Die Gesetze waren in Deutschland allerdings noch nicht in Kraft getreten. Der Sprecher der zuständigen EU-Kommissarin Neelie Kroes sprach von einem wegweisenden Fall auch für andere EU-Länder. Neue Märkte müssten unterstützt werden: "Wir wollen die Investitionen in Breitbandverbindungen fördern." Unerlässlich sei aber, dass der Wettbewerb gewahrt werde.

Auch ein zweites Verfahren gegen Deutschland, das seit 2009 läuft, wurde am Donnerstag eingestellt. Die Bundesregierung hatte entgegen EU-Recht bestimmte Frequenzen ausschließlich auf mobile Internetdienste beschränkt. Hätte Berlin daran festgehalten, wäre die Einführung europaweiter drahtloser Breitbanddienste behindert worden, meinte die EU-Kommission. Konkret ging es um die Beschränkung des 2,6 Gigahertz-Frequenzbandes. (anw)