EU unterzeichnet ACTA noch nicht
Die Europäische Union wird das umstrittene Anti-Piraterie-Abkommen bei der feierlichen Unterzeichnung am Samstag in Tokio noch nicht ratifizieren. Noch hat der Rat kein grünes Licht gegeben, und auch das Parlament muss noch zustimmen.
Die Europäische Union wird das umstrittene multinationale Anti-Piraterie-Abkommen ACTA (PDF-Datei) noch nicht unterzeichnen. Bisher habe der Rat nicht über die Zeichnung des Abkommens abgestimmt, teilte eine Sprecherin der EU-Kommission mit. Die EU werde ACTA bei der Zeremonie am Samstag in Tokio nicht unterschreiben. Demnach werden auch Mexiko und die Schweiz das Abkommen zunächst nicht ratifizieren.
Japan hatte als einer der Initiatoren des Abkommens für Samstag zur feierlichen Unterzeichnung ins Außenministerium geladen. Zwar wird die Teilnahme aller ACTA-Partnerländer erwartet, unterzeichnen werden jedoch nicht alle. Wer wie die EU die nötigen internen Abstimmungen noch nicht vollendet hat, kann die Unterschrift noch bis Anfang Mai nachholen. Ob Mexiko nachzieht, ist zumindest fraglich: Das mexikanische Parlament hat die Regierung in einer Resolution aufgefordert, ACTA nicht zu unterzeichnen.
Die Kommission hatte Ende Juni dieses Jahres grünes Licht für ACTA gegeben und das Abkommen dem Europäischen Rat vorgelegt. In der EU steht außer dem offiziellen Segen des Rates auch noch die Zustimmung des Parlament aus, in dem es Vorbehalte gegen das Abkommen gibt. Zudem müssen in einigen EU-Mitgliedsstaaten auch die nationalen Parlamente zustimmen. In Deutschland wird sich der Bundestag mit ACTA befassen.
Das umstrittene Abkommen wurde nach heftiger internationaler Kritik zwar etwas abgespeckt, doch gehen die in ACTA geplanten Maßnahmen nach Expertenmeinung immer noch über andere Urheberrechtsabkommen und geltendes Recht hinaus. Die Kommission hatte dagegen Kritik zurückgewiesen, ACTA sei nicht mit EU-Recht vereinbar. Sollte das Parlament den Europäischen Gerichtshof (EuGH) für eine Einschätzung zur Vereinbarkeit von ACTA mit Gemeinschaftsrecht anrufen, dürfte sich das Verfahren noch weiter verzögern.
Erklärtes Ziel der ACTA-Partner ist, höhere internationale Standards für den Schutz geistigen Eigentums durchzusetzen. Das Abkommen soll das Vorgehen gegen Produkt- und Internet-Piraterie, aber auch gefälschte Medikamente erleichtern. Kritiker bemängeln unter anderem, dass ACTA Verschärfungen zugunsten von Rechteinhabern bringe, beim Rechtsschutz der mutmaßlichen Rechteverletzer aber klar hinter den einschlägigen EU-Richtlinien zurückbleibe. (vbr)