Elektronisches Testamentsregister startet im Januar
Zum neuen Jahr werden auch Testamente elektronisch. Ein neues Zentralregister soll im Sterbefall fĂĽr eine unbĂĽrokratischere Abwicklung des letzten Willens sorgen.
Am 1. Januar 2012 löst das elektronische zentrale Testamentsregister die bisher auf den "gelben Karteikarten" gespeicherten Testaments- und Urkundenhinweise ab, die bei rund 5000 Geburtsstandesämtern geführt werden. Im Testamentsregister werden Hinweise gespeichert, wo ein Testament verwahrt wird. Im jedem Sterbefall muss ab Januar die Bundesnotarkammer das Register auf registrierte Testamente, Erbverträge und sonstige notarielle erbfolgerelevante Urkunden abfragen. Der Eintrag solcher Dokumente soll eine einmalige Gebühr von 15 bis 18 Euro kosten.
Derzeit sind in Deutschland zwischen 15 und 20 Millionen Testamente offiziell registriert, mit steigender Zahl. Nach Auskunft der Bundesnotarkammer machen immer mehr Menschen von ihrer so geannten Testierfreiheit Gebrauch, weil ihnen die gesetzliche Erbfolge nicht passt. Derzeit erfolgt die Suche nach Testamenten papiergebunden über eine Abfrage beim Amtsgericht Schöneberg, das seinerseits die Geburtstandesämter abfragen muss. Die Abfrage des elektronischen Zentralregisters, die nur über das Notar- und Justiznetz und mit zusätzlicher Authentifizierung erfolgen kann, soll diesen Prozess beschleunigen. Liegen Angaben vor, sollen automatisch das zuständige Nachlassgericht wie die das Testament verwahrende Stelle (üblicherweise ein Notar) benachrichtigt werden.
Das elektronische Zentralregister der "Verfügungen von Todes wegen", wie Testamente juristisch bezeichnet werden, enthält nur Angaben zum Angaben zur Person des Erblassers, zum Verwahrort und zur Art der Urkunde. Inhalte werden nicht registriert. Damit das System für alle Testamentarten schnell den Nachweis führen kann, sollen bis zum Jahre 2016 die 15 bis 20 Millionen Karteikarten der Standesämter digitalisiert werden. Stehen alle Informationen zur Verfügung, soll das System automatisch auf Vorurkunden (etwa vergessene Testamente) aufmerksam machen, die die Testierfreiheit des Erblassers einschränken. Die Bundesnotarkammer, die das elektronische Register betreibt, ist auch der Betreiber des elektronischen zentralen Vorsorgeregisters, in dem Betreuungs- und Patientenverfügungen registriert werden. (jh)