EuGH billigt Urheberrechtsabgaben auf Drucker
Vor dem Europäischen Gerichtshof hat sich die deutsche Verwertungsgesellschaft Wort gegen mehrere Druckerhersteller durchsetzen können. Ausgangspunkt waren Klagen von Hewlett Packard, Canon, Epson, Kyocera, Xerox und Fujitsu vor dem BGH.
In einem Vorlagebeschluss auf Antrag (PDF-Dokument) des Bundesgerichtshof (BGH) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (PDF-Dokument), dass auf in Deutschland verkaufte Drucker eine Urheberrechtsabgabe erhoben werden darf (Aktenzeichen C-457/11 bis C-460/11). Ausgangspunkt waren Verfahren vor dem BGH, in denen Hewlett Packard, Canon, Epson, Kyocera, Xerox und Fujitsu gegen die deutsche Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) klagten.
Der EuGH entschied nun, dass die Formulierung "Vervielfältigungen mittels beliebiger fotomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung" auch für Vervielfältigungen gilt, die mit einem PC und einem damit verbundenen Drucker erstellt werden. Dabei geht es um den "gerechten Ausgleich" für Urheber, denen durch erlaubte Privatkopien Einnahmen entgehen. Ausgenommen von der Urheberrechtsabgabe sind lediglich Geräte, die vor Ende 2002 in Deutschland verkauft wurden, da die EU-Urheberrechtslinie erst zu diesem Zeitpunkt in nationales Recht umgesetzt worden sein musste. Die Druckerhersteller sind nun verpflichtet, der VGWort Auskunft über Menge und Art der seit 2001 verkauften Geräte zu geben.
Ein Vorlagebeschluss des EuGH ist kein unmittelbares Urteil, sondern klärt nur Fragen des vorlegenden Gerichts bezüglich des Unionsrechts. Der BGH muss nun anhand der Vorgaben des EuGH ein Urteil in den unterbrochenen Verfahren sprechen. (ck)