Funkzellenüberwachung auf "vermuteten Fahrstrecken" in der Kritik

Mecklenburg-Vorpommern plant, Straßenabschnitte per Funkzellenüberwachung zu kontrollieren, wenn es sich um die "vermutete Fahrstrecke" eines Tatverdächtigen handelt. Datenschützer kritisieren diese Absicht.

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Mobilfunkmasten

(Bild: dpa, Uwe Anspach)

Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Detlef Borchers

Das Landeskriminalamt von Mecklenburg-Vorpommern arbeitet an einer Richtlinie, die die Funkzellenüberwachung erheblich ausweiten würde, berichtet der NDR. Geplant ist, in dem weiträumigen Bundesland die mutmaßlichen Fahrstrecken von Tatverdächtigen im Zuge einer Fahndung einer Funkzellenüberwachung zu unterziehen, um über die Handydaten die Fluchtwege rekonstruieren zu können.

Der zuständige Landesdatenschützer Reinhard Dankert forderte, die Richtlinie in dieser Hinsicht nachzubessern. Mit der vagen Formulierung einer "vermuteten Fahrstrecke" bestehe die Gefahr, dass die Polizei bei lockerer Auslegung der Richtlinie über das Ziel hinausschieße. Schärfer formulierte es der Grüne Johannes Saalfeld: "Solche ungenauen Formulierungen öffnen Tür und Tor für eine inflationäre Verwendung der Funkzellenabfrage."

Nach Auskunft des Innenministeriums in Schwerin wurden im Jahr 2015 insgesamt 568 Mal Funkzellen abgefragt. Im Jahr 2010 kam es 32 Mal dazu. Eine Sprecherin des Ministeriums begründete den Anstieg mit der Zunahme der mobilen Kommunikation. Zu der vom Landeskriminalamt geplanten Richtlinie wollte sie sich nicht äußern, da es sich nur um einen Entwurf handeln soll.

Innenminister Lorenz Caffier (CDU) warnte in einem Interview mit der dpa davor, die Funkzellenabfrage zu skandalisieren. Sie sei ein notwendiges polizeiliches Instrument. Die geplante Richtlinie schaffe keine neuen Eingriffsbefugnisse, sondern stelle eine Handlungsanweisung für rechtssicheres Verhalten dar.

(axk)