Geldstrafe für Hotspot-Betreiber

Ein Kneipenbesitzer in Großbritannien muss sich für illegale Downloads verantworten, die über sein öffentliches WLAN getätigt wurden.

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Von
  • Sven Hansen

Ein Kneipenbesitzer in Großbritannien wurde wegen illegaler Donwloads von urheberrechtlich geschütztem Material über das von ihm bereitgestellte offene WLAN zu einer Geldstrafe von rund 9000 Euro verurteilt. Das berichtet der US-amerikanische Dienst CNet unter Berufung auf einen Mitarbeiter des Hotspot-Providers The Cloud. Die Strafe wurde demnach aufgrund der zivilrechtlichen Klage eines Rechteinhabers festgesetzt.

Der Fall wirft Fragen auf, wie die Bereitstellung eines öffentlichen Netzzugangs juristisch einzuschätzen ist. Rechtsexperten weisen darauf hin, dass Hotspot-Betreiber künftig sogar von der spontanen Abschaltung ihres Zugangs bedroht seien könnten, wenn etwa Gesetzesvorschläge wie das von der EU favorisierte "Three Strikes"-Modell in nationales Recht umgesetzt würden.

Innerhalb der EU ist der Umgang mit offenen WLAN-Hotspots bisher nicht einheitlich geregelt. So betonte ein von der ehemaligen Bundesregierung beauftragter Staatsrechtler Anfang dieses Jahres, dass Betreiber kleiner Hotspots vom Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ausgenommen seien. Andernfalls wären auch sie zur Vorratdatenspeicherung gezwungen und müssten theoretisch alle über ihr WLAN vorgenommenen Zugriffe protokollieren – praktisch ist die Rückverfolgung eines einzelnen Nutzers in einem offenen Hotspot nicht möglich.

In Frankreich gibt es Bestrebungen, die über öffentliche Hotspots zugänglichen Seiten von vornherein einzugrenzen. So drängte die ehemalige französische Kulturministerin Christine Albanel im Februar dieses Jahres auf eine massive Beschränkung öffentlicher WLAN-Zugänge. Über offene Hotspots sollten demnach nur Seiten abrufbar sein, die auf einer weißen Liste verzeichnet seien. Nur so könne man illegales Herunterladen urheberrechtlich geschützter Materialien im Schutze der Anonymität eines offenen Hotspots verhindern. (sha)