Gericht untersagt Mobilfunkmast im Siebengebirge
Die Telekom darf laut einem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts keine Mobilfunkantenne im Naturschutzgebiet Siebengebirge aufstellen, um Ortsteile von Königswinter mit UMTS versorgen zu können.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Bau eines 45 Meter hohen Mobilfunkmastes im Naturschutzgebiet Siebengebirge untersagt. Das Gericht bestätigte mit der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung das erstinstanzliche Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts und schloss auch eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht aus (Az.: 8 A 104/10).
Die Deutsche Funkturm GmbH will den Mobilfunkempfang im Raum Königswinter-Heisterbacherrott und Thomasberg verbessern und dort auch UMTS einführen. Dafür hatte die Telekom-Tochter, die alle Sendeanlagen des Bonner Konzerns betreut, eine Befreiung von den Verboten der Naturschutzgebietsverordnung beantragt, ist damit aber vor Gericht gescheitert. Dem Unternehmen bleibt nun noch eine Nichtzulassungbeschwerde, um eventuell doch noch eine Revision zu erreichen.
Am Mobilfunk bestehe zwar ein grundsätzliches Interesse, heißt es in der Urteilsbegründung. Dies sei aber in diesem Fall nicht so gewichtig, dass ihm "Vorrang vor den Belangen von Natur und Landschaft" einzuräumen sei. Das Siebengebirge sei wegen seiner besonderen Eigenart unter Schutz gestellt worden. Geschützt würden auch die vielfältigen Blickbeziehungen innerhalb des Gebietes. Diese Schutzzwecke würden durch das Bauvorhaben in nicht hinnehmbarer Weise beeinträchtigt.
Die fragliche Region wird bisher von der Telekom noch nicht mit UMTS versorgt. Vodafone bietet hier laut Web-Auskunft UMTS an. Betroffen sind rund 6800 Einwohner in den Königswinterer Ortsteilen Thomasberg und Heisterbacherrott. Mit dem neuen Mast sollten nach Angaben des Unternehmens neben den Ortsteilen auch das Ausflugsziel Klosterruine Heisterbacherrott und die Landstraße L 268 versorgt werden. (vbr)