Justizminister machen Druck fürs Löschen von Hassbotschaften
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, betonen Politik und Justiz immer wieder. Doch Ermittler und Gesetze kommen der Entwicklung oft nicht hinterher. Die Fachminister sehen denn auch Handlungsbedarf.
Hassbotschaften und illegaler Waffenhandel im Internet sollen nach dem Willen der Länder-Justizminister schärfer unterbunden werden. Für soziale Netzwerke wie Facebook solle eine Pflicht geprüft werden, die Zahl der gelöschten Hasskommentare regelmäßig öffentlich zu machen, beschlossen die Minister am Donnerstag bei einer Konferenz in Berlin. Weltweit tätige Plattformen müssten Ansprechpartner im Inland haben und schneller tätig werden. Um Waffenhandel in getarnten Internetbereichen ("Darknet") zu stoppen, seien auch Änderungen des Waffengesetzes zu prüfen. Die Minister dringen außerdem auf neue Klagemöglichkeiten bei Verbraucherschäden wie etwa im VW-Skandal.
Klagen für Grundsatzklärung
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will einen Entwurf für solche "Musterfeststellungsklagen" noch in diesem Jahr in die Abstimmung in der Regierung geben. Damit sollen Verbraucherverbände, Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie Handwerkskammern in Fällen mit Tausenden Betroffenen eine Grundsatzklärung des Sachverhalts erwirken können. Diese könnte dann Basis für anschließende Einzelentscheidungen sein.
Zu Online-Hassbotschaften sagte Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne), binnen 24 Stunden müsse entschieden sein, ob ein Beitrag gesperrt wird. Nicht-Handeln der Betreiber müsse Konsequenzen haben, wobei für systematisches Versagen bis zu eine Million Euro Bußgeld denkbar wären. Maas machte deutlich, dass er mit bisherigen Bemühungen mehrerer Netzwerke für ein schnelleres Löschen unzufrieden ist. Ohne wesentliche Verbesserungen wären gesetzliche Maßnahmen zu prüfen. Wegen der großen politischen Übereinstimmung wären mögliche Beschlüsse hierzu auch noch im Bundestagswahlkampf 2017 vorstellbar.
Vorgehen gegen das Darknet
NRW-Ressortchef Thomas Kutschaty (SPD) sagte, das Darknet habe sich zum Onlineshop für Kriminelle entwickelt. Dort habe sich auch der Amokläufer von München seine Waffe beschafft. Schon das Anbieten solcher Gegenstände solle daher unter Strafe gestellt werden. Der Deutsche Anwaltverein mahnte generell mit Blick auf kriminelle Aktivitäten im Internet: "Kernproblem bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität sind nicht fehlende Normen, sondern die mangelnde personelle und technische IT-Ausstattung der Ermittlungsbehörden." (mho)