Kaum Chancen fĂĽr gemeinsame Internet-Plattform der Privatsender
Ebenso wie das Bundeskartellamt sieht das Oberlandesgericht Düsseldorf die Gefahr, dass eine gemeinsame Videoplattform von ProSiebenSat.1 und RTL das "marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen" verstärken würde.
Der gemeinsame Auftritt der privaten Fernsehsender im Internet wird wohl ins Wasser fallen. Vor gut einem Jahr hatte das Bundeskartellamt das gemeinsame Vorhaben von ProSiebenSat.1 und RTL untersagt, weil dadurch das "marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen" auf dem Markt für Fernsehwerbung in Deutschland verstärkt werde. Beide Medienunternehmen legten daraufhin beim zuständigen Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde ein.
Nun folgte das Oberlandesgericht der Argumentation des Bundeskartellamtes, sodass die Chancen für die Videoplattform der Sendergruppen eher schlecht stehen, die auf dem bundesdeutschen Fernsehwerbemarkt zusammen über einen Marktanteil von über 80 Prozent verfügen. Die Entscheidung des Gerichts soll am 20. Juni verkündet werden. Im Nachgang besteht für die Möglichkeit, den Rechtsweg zum Bundesgerichtshof zu beschreiten.
Die konkurrierenden TV-Sendergruppen ProSiebenSat.1 und RTL wollten eine gemeinsame senderoffene Internet-Plattform durchsetzen, auf der – wie bei den "Mediatheken" – nachträglich verpasste Sendungen angesehen werden können. ARD und ZDF wollen unter dem Arbeitstitel "Germany's Gold" ebenfalls eine gemeinsame kommerzielle Plattform im Internet schaffen, die angeblich kurz vor dem Start steht. Auch das Angebot der Öffentlich-Rechtlichen wird vom Bundeskartellamt geprüft. ()