Kooperation von Informatikerinnen der Hochschule Bremen mit Bundeswehr stößt auf Kritik

Bis zu neun der 40 Plätze des geplanten Frauenstudiengangs Informatik der Hochschule Bremen sollen Soldatinnen einnehmen. Das sei gegen die Zivilklausel der Hochschule und in Zeiten des Fachkräftemangels schädlich, lautet Kritik daran.

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Kooperation von Informatikerinnen der Hochschule Bremen mit Bundeswehr stößt auf Kritik

Studierende Soldatin in Bibliothek

(Bild: Bundeswehr, Symbolbild)

Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Der an der Hochschule Bremen zum kommenden Wintersemester eingerichtete Frauenstudiengang Informatik soll bis zu neun Bundeswehr-Soldatinnen aufnehmen. Insgesamt stehen rund 40 Studienplätze zur Verfügung. Hans-Joerg Kreowski vom Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) verlangt von der Hochschule vom Kooperationsvertrag zurückzutreten, da dieser "ein krasser Verstoß" gegen die Zivilklausel der Hochschule sei. Diese legt fest, dass "Studium, Lehre und Forschung an der Hochschule Bremen ausschließlich friedlichen Zwecken" dienen dürfen. Auch das Bremische Hochschulgesetz betont in Paragraph 4 Absatz 1, dass die Hochschulen "ausschließlich friedliche Zwecke" verfolgen sollen.

Kreowski weist darauf hin, dass die Bundeswehr im Zuge ihrer Aufbaupläne für den neuen militärischen Organisationsbereich des "Cyber- und Informationsraums" (CIR) insgesamt 13.500 Dienstposten schaffen will. Er rechnet deshalb damit, dass die Bundeswehr deshalb über längere Zeit Absolventen "abgreifen" wird "und damit der zivilen Gesellschaft in Zeiten des Fachkräftemangels im Informationstechnik-Bereich schadet".

Die Bundeswehr wirbt auf ihrer Webseite Bundeswehrkarriere.de für das Bachelorstudium im technischen Bereich unter anderem mit einem späteren Einsatz "in internationalen Einrichtungen der Rüstungskooperation" und nennt die Hochschule Bremen als einen von sieben Studienorten. FIfF-Beiratsmitglied Ralf E. Streibl kündigte in einem offenen Brief an die Hochschule an, seine Lehrtätigkeit im Rahmen des Frauenstudiengangs wegen dieser Kooperation einzustellen. (anw)