Kündigung nach falschen Beschuldigungen rechtens
Stellt ein Arbeitnehmer ehrenrührige Behauptungen über Vorgesetzte und Kollegen auf, kann das ein Grund für eine Kündigung sein.
Erhebt ein Arbeitnehmer schwere Vorwürfe gegen Kollegen und Vorgesetzte, darf der Arbeitgeber diese nicht auf die leichte Schulter nehmen. Er ist angehalten, die Vorwürfe zu überprüfen und gegebenenfalls Konsequenzen daraus zu ziehen. Das kann allerdings auch bedeuten, dass der Arbeitnehmer, der ehrenrührige und offenbar falschen Behauptungen aufgestellt hat, seinen Job verliert. So geschehen in dem Fall, der jetzt vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden wurde (am 04.02.2014, Az.: 19 Sa 322/13).
Geklagt hatte die ehemalige Sekretärin einer Stadtkämmerei. Sie hatte gegen ihre direkte Vorgesetzte sowie verschiedene Kollegen schwere Vorwürfe erhoben. So sei es in der Dienststelle zu Alkoholexzessen und sexuellen Handlungen gekommen, behauptete sie. Der Arbeitgeber wollte das nicht glauben und kündigte nicht den Beschuldigten, sondern ihr unter Einhaltung der vorgegebenen Kündigungsfrist. Dagegen legte sie eine Kündigungsschutzklage ein.
Diese wurde vor dem Landesarbeitsgericht abgewiesen. Nachdem das Gericht verschiedene Zeugen vernommen hatte, kam es zu dem Urteil, dass die Klägerin ihre Kollegen zu Unrecht beschuldigt hatte. Dadurch habe sie ihre arbeitsvertraglichen Pflichten schwerwiegend verletzt, urteilten die Richter. Zwar seien in der Arbeitsstelle diverse Arbeitsabläufe durchaus zu beanstanden gewesen, doch das rechtfertige oder entschuldige die ehrenrührigen Behauptungen der Klägerin nicht. Unter diesen Umständen sei es dem Arbeitgeber nicht zuzumuten, das Arbeitsverhältnis weiter fortzusetzen. Eine Revision vor dem Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen. ()