Leistungsschutzrecht: Kartellamt weist Beschwerde der VG Media gegen Google zurück
Die VG Media und einige deutsche Verlage hatten auch mit einer zweiten Kartellbeschwerde gegen Google News keinen Erfolg. Hintergrund ist der Streit ums Leistungsschutzrecht.
Im Streit um das Leistungsschutzrecht sind die deutschen Verlage zum zweiten Mal mit einer Kartell-Beschwerde gegen Google abgeblitzt. Googles Verhalten seit der Einführung des Leistungsschutzrechts gebe keinen Anlass für ein Verfahren, teilte das Bundeskartellamt am Mittwoch in Bonn mit. “Im Kern dieser Debatte steht eigentlich nicht das Kartellrecht, sondern die Frage der Reichweite des Leistungsschutzrechts”, erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt. “Darüber haben vor allem die Zivilgerichte zu entscheiden”.
Umstrittene Snippets
In dem Streit geht es um die Frage, ob die von Googles Nachrichtensuche übernommenen Textschnipsel ("Snippets") und Bilder von dem im Sommer 2013 eingeführten Leistungsschutzrecht für Presseverlage berührt werden und damit für Google kostenpflichtig wären. Das auf Betreiben der Verlage geschaffene Gesetz sieht zwar eine Ausnahme für “einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte” vor. Doch ist noch nicht gerichtlich geklärt, ob diese Ausnahme auch für die Snippets auf Google News gilt. Die VG Media hatte deshalb gegen Google geklagt; das Verfahren läuft noch.
Google hatte nach der Einführung des neuen Gesetzes zunächst angekündigt, Inhalte von Verlagen bei Google News auszulisten, wenn diese nicht auf ihre Ansprüche aus dem Leistungsschutzrechts verzichten. Die VG Media und zwölf deutsche Verlage hatten daraufhin eine erste Kartellbeschwerde gegen Google eingereicht. Diese hatte das Bundeskartellamt im August 2014 mit der Begründung abgewiesen, es gebe "keine hinreichenden Ansatzpunkte, um gegen Google ein förmliches Missbrauchsverfahren einzuleiten”.
Zweite Beschwerde
Inzwischen ist Google dazu übergegangen, sich bei Google News auf Überschriften zu beschränken, sollten die Verlage nicht auf ihre Ansprüche aus dem Leistungschutzrecht verzichten. Auch das verstoße "deutlich gegen das Kartellrecht", meint die VG Media. In ihrer erneuten Kartellbeschwerde argumentieren die Verlage, Google missbrauche damit seine Marktmacht. Auch der Suchmaschinenbetreiber wünscht sich eine formelle Entscheidung der Kartellwächter.
Die Kartellwächter haben die Beschwerde der Verlage nun erneut zurückgewiesen. Zwar müsse Google solche Eingriffe in Suchergebnisse aufgrund seiner Marktstärke sachlich rechtfertigen, erläuterte Mundt: “In diesem Fall war ein solcher Grund allerdings gegeben”. Angesichts des laufenden Zivilverfahren gegen Google erklärte das Kartellamt, auch ein marktbeherrschendes Unternehmen könne “kartellrechtlich nicht dazu verpflichtet werden, bei einer ungeklärten Rechtslage ein erhebliches Schadensersatzrisiko einzugehen”.
"Keine Diskriminierung"
“Das Bundeskartellamt hat klargestellt, dass Googles Reaktion auf das Leistungsschutzrecht keine Diskriminierung der von der VG Media vertretenen Verlage darstellt”, freut sich ein deutscher Google-Sprecher. “Wir begrüßen dies, denn wir möchten keine juristischen Auseinandersetzungen mit Verlagen führen.” Die VG Media sucht hingegen weiter die Auseinandersetzung. "Über Umfang und Inhalt des Anspruchs der Presseverleger entscheiden die Zivilgerichte und nicht das Bundeskartellamt", sagt Geschäftsfüher Markus Runde. "Das Presseleistungsschutzrecht gemäß § 87f UrhG ist Urheberrecht und wird zivilrechtlich durchgesetzt.“ Die Entscheidung des Bundeskartellamt sei insofern nicht maßgeblich.
Die VG Media vertritt 160 Verleger-Websites in Deutschland, darunter Angebote von Axel Springer, Burda, Funke, Madsack und M. DuMont Schauberg. Verlagsportale wie die von Spiegel, FAZ, SZ, Zeit, Handelsblatt und von Heise Medien hatten sich den Forderungen der VG Media nicht angeschlossen und Google News die Nutzung von Snippets und Thumbnails erlaubt. (vbr)