Majestätsbeleidigung: Thailändischer Programmierer freigesprochen

Ein Programmierer in Thailand wurde vom Vorwurf der Majestätsbeleidigung freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, auf einer Facebook-Seite "verleumderische Nachrichten" hinterlassen zu haben.

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Von
  • Christian Kirsch

In einer ungewöhnlichen Entscheidung hat ein thailändisches Strafgericht einen Programmierer vom Vorwurf der Majestätsbeleidigung (lese majeste) freigesprochen. Das berichtet die englischsprachige Tageszeitung Bangkok Post online. In der Vergangenheit war unter anderem eine Webmasterin wegen desselben Tatbestandes verurteilt worden– sie hatte kritische Nutzerkommentare auf einer oppositionellen Website nicht schnell genug gelöscht. Ende 2011 musste ein US-amerikanischer Blogger thailändischer Abstammung für fünf Jahre ins Gefängnis, weil er Auszüge aus einer kritischen Biographie des Königs veröffentlicht hatte.

Im jetzigen Fall hatte die Staatsanwaltschaft am 2. September 2011 Anklage erhoben. Seitdem saß der Beschuldigte Surapak Phuchaisaeng in Untersuchungshaft, ein Antragf auf Freilassung gegen Kaution wurde zurückgewiesen. Das Gericht lehnte eine Verurteilung jetzt ab: Der Ankläger könne den Vorwurf nicht beweisen, Surapak habe "verleumderische Nachrichten" auf Facebook hinterlassen.

Die im Cache-Verzeichnis seines Notebooks gefundenen HTML-Dateien hätte auch ein Dritter dort platzieren können, stellte das Gericht fest. Der Rechner sei nach der Beschlagnahme geöffnet worden, bevor ihn Forensik-Experten der Polizei untersucht hatten.

In Thailand wird der Vorwurf der Majestätsbeleidigung häufig bei Prozessen gegen Oppositionelle benutzt. Welche konkreten Äußerungen ihm zugrundeliegen, erfährt die Öffentlichkeit in der Regel nicht. Anfang 2012 war ein 61-jähriger wegen vier angeblich majestätsbeleidigender SMS zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Dagegen hatte damals die EU offiziell protestiert. In den ersten drei Monaten des Jahres 2012 sperrte die Polizei bei rund 5000 Webseiten der Zugang aus Thailand wegen "unangemessener und beleidigender Inhalte". (ck)