Medientage: Zehn Schritte zur Altersklassifizierung

Auf den Münchner Medientagen stellte die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia das System vor, mit dem Internetanbieter eine Altersfreigabe für ihre Webseiten erhalten können. Anhand der Klassifizierung regelt dann eine von Eltern kontrollierte Filtersoftware, was die Kleinen sehen dürfen.

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Von
  • Monika Ermert

Zehn Schritte umfasst das von der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia (FSM) entwickelte System zur Klassifizierung von Inhalten im Internet, mit denen Anbieter künftig ihre Inhalte einstufen sollen. Wer den Fragenkatalog beantwortet und unter anderem Angaben zu Format, Kontext und Chatfunktionen gemacht hat, erhält am Ende eine Alterseinstufung (ab 6, 12, 16 oder 18 Jahren) für sein Angebot.

In dem FSM-System werden Anbieter von Webseiten, mobilen Inhalten und "anderen Telemedien" durch einen Fragenkatalog gefĂĽhrt, bei dem sie unter anderem angeben, ob sexuelle Handlungen oder Gewalt im Angebot zu finden ist. Fragen zum jeweiligen Kontext sollen helfen, zwischen einer Biologie-Seite und einer Erotik-Vorschaltseite zu unterschieden. Auch fĂĽr spezielle Themenbereiche, wie etwa Seiten zur Verherrlichung der Magersucht, gibt es eine eigene Kategorie. DarĂĽber hinaus erfasst das System, in welcher Form Nutzerinhalte einer Moderation oder gar Kontrolle unterliegen.

Die Klassifizierung sei Voraussetzung dafür, dass Eltern später über Filtereinstellungen entscheiden können, was ihre Kinder im Netz sehen dürfen. Das erläuterte Otto Vollmers von der FSM, der das fast fertige Kategoriensystem auf den Münchner Medientagen vorstellte. Die Kombination aus Selbstkennzeichnung der Anbieter und Filtertechniken auf Nutzerseite ist vom neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrag ausdrücklich gewollt. Kritisiert wird an diesem Konzept allerdings die Subjektivität der Kategorien und der auf Nutzerseite liegenden Entscheidung, welche Inhalte für das eigene Kind geeignet sind.

Einen hundertprozentigen Schutz werde man im Internet nicht erreichen, räumte Klaus-Peter Potthast von der Bayerischen Staatskanzlei ein. Dennoch setze man große Hoffnungen in den technischen Jugendschutz, als Ergänzung der jeweiligen Jugendschutzbeauftragten der Anbieter. Auf die äußere Aufsicht durch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) könne man nicht verzichten, diese werde das System aufmerksam begleiten.

KJM-Stabstellenleiterin Verena Weigand räumte Zurückhaltung auf Seiten der traditionellen Jugendschutzaufsicht gegenüber dem "Kennzeichnen und Filtern"-Ansatz ein. Bei der Einstufung von Inhalten als jugendgefährdend stellten die Jugendschützer eine "Wirkungsvermutung" für den jeweiligen Inhalt an. "Der Versuch, das per Automatismus zu erledigen und an eine Maschine zu übertragen, stößt auf Skepsis", erläuterte Weigand. Heiko Zysk von ProSiebenSat.1 sagte, man teste das von der FSM erarbeitete System augenblicklich für die Internet-Angebote der Sendergruppe. Die Selbstklassifizierung sei allerdings durchaus mit einem personellen Aufwand verbunden. (vbr)