Milliardenstrafe: Richterin bleibt Marvell gegenĂĽber hart

Das Gericht hat es abgelehnt, die Jury-Entscheidung gegen den Chip-Hersteller aufzuheben oder ein neues Verfahren anzusetzen. Wegen Patentverletzungen hatte sie ihn zu einem Schadenersatz von ĂĽber 1 Milliarde Dollar verurteilt.

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Von
  • Christian Kirsch

Mit seinem Versuch, eine Neuauflage des Verfahrens (Az 2:09-cv-290) wegen Patentverletzung zu erreichen, ist der internationale Chip-Hersteller Marvell vor dem US-Bundesbezirksgericht von West-Pennsylvania gescheitert. Der auf Bermuda ansässige Konzern war im Dezember 2012 zu einem Schadenersatz von 1,17 Milliarden US-Dollar verurteilt worden, da er nach Auffassung der Geschworenen zwei Patente der Carnegie-Mellon-Universität (CMU) verletzt hatte. Die beiden Schutzrechte betreffen das Filtern von Störsignalen beim Zugriff auf Festplatten.

Marvell hatte vom Gericht ein "Judgement as a matter of law" (JMOL) oder alternativ eine Neuauflage des Verfahrens vor derselben Instanz verlangt. JMOL ist eine Vorschrift des US-Rechts, nach der Richter den Geschworenenspruch aufheben können, wenn eine "vernünftige" Jury zu einer anderen Entscheidung hätte kommen können. Marvell hatte seinen Antrag nicht mit offensichtlichen Rechtsfehlern begründet, sondern mit dem Auftreten des CMU-Anwalts: Er habe die Jury aufgestachelt (inflamed) und mit Vorurteilen gegen "Ausländer" versucht, gegen Marvell aufzubringen.

Diese VorwĂĽrfe wies Richterin Nora Barry Fisher zurĂĽck: Indem Marvell das Gericht erneut mit alten und neuen Beschwerden konfrontiere, verfolge es nur das Ziel, in einer Neuauflage des Verfahrens besser wegzukommen.

Sollte es bei der von der Jury festgesetzten Strafe bleiben, worüber letztlich erst eine der nächsten Instanzen entscheiden dürfte, könnte Marvell ernstliche Schwierigkeiten bekommen. Denn der Unternehmensumsatz erreichte im letzten Geschäftsjahr nicht einmal 3 Milliarden US-Dollar.

Update 25.8.14:00: In der ersten Fassung der Meldung hieß es fälschlich, Marvell sei auf den Bahamas ansässig. (ck)