Ă–ffentliche IT: Was soll, was darf der Staat nach Prism?

Auf der dritten Veranstaltung des Fraunhofer Kompetenzzentrums für öffentliche IT rätselten alle Beteiligten, warum die NSA-Affäre die meisten mit dem Netz vertrauten Bürger so teilnahmslos lässt.

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Von
  • Detlef Borchers

Auf der dritten Veranstaltung des Fraunhofer Kompetenzzentrums für öffentliche IT (ÖFIT) am Montag stand die öffentliche Daseinsvorsorge des Staates zur Debatte. Fast jeder Redner legte einen Forderungskatalog vor. Daneben rätselten alle Beteiligten, warum die NSA-Affäre mit täglich neuen Einzelheiten über die Überwachung durch Geheimdienste die weitgehend mit dem Netz vertrauten Bürger so ruhig lässt.

Martin Schallbruch, IT-Direktor des Bundesinnenministeriums, setzte sich zum Auftakt der Veranstaltung mit den Thesen des Lobbyisten Markus Beckedahl von der Digitalen Gesellschaft auseinander. Der Wunsch, überall den Laptop aufklappen zu können und im Internet losarbeiten zu können, sei problematisch. Der Staat müsse auf viele Fragen Antworten geben, wenn er IT als Teil der staatlichen Daseinsvorsorge begreife – angefangen bei der Frage, ob ein sicherer Kommunikationskanal existiert bis hin zur Frage, wer eigentlich die Hardware kontrolliert. Schallbruch stellte für das Post-Prism-Zeitalter die Frage, ob der Staat für seine Bürger in der Grundversorgung brauchbare Kryptoprodukte finanzieren müsse.

Verdi-Vertreterin Anette Mühlenberg erinnerte an die Zeit vor Edward Snowden, in der jede Frage nach einer staatlichen Netz-Grundversorgung gerne bejaht wurde. Jetzt aber müsse der Bürger auf der Hut sein. Mühlenbergs umfangreicher Forderungskatalog umfasste die Garantie ausreichender Bandbreite beim Netzzugang für alle, die Netzneutralität, die durchgängige Ausrichtung staatlicher IT nach öffentlichen Standards, öffentlich geförderte IT-Projekte mit quelloffener Software, Open Data bis hinunter zu den Kommunen, Bürgerbeteiligung über das Internet, die verstärkte Sicherung kritischer Infrastrukturen und mehr Angebote zur anonymen Nutzung von Diensten. "Eigentlich brauchen wir einen neuen Gesellschaftsvertrag gegen die ausufernde Überwachung", fasste die Gewerkschafterin ihren Katalog zusammen.

Auch der Berliner Datenschützer Alexander Dix hatte einen Katalog mitgebracht, der allerdings nur acht Punkte enthielt. Dix verwies auf einen Text von Constanze Kurz über die elektronisch abgewickelte amerikanische Lebensmittelhilfe als ein Beispiel dafür, wie weitreichend staatliche Daseinsvorsorge an IT-Dienste gekoppelt ist. Als wichtigste Forderung nannte Dix die strenge Beachtung des Kommunikationsgeheimnisses und die Weisung des Bundesverfassungsgerichtes (BVG), die Vertraulichkeit und Integrität von informationstechnischen Systemen sicherzustellen und zu schützen. Auch das Internet selbst sei ein solches System, dessen Integritätsschutz Teil der staatlichen Aufgaben sei.

Staat, Bürger und Unternehmen müssten einvernehmlich aushandeln, welche staatlichen Überwachungsmaßnahmen unter engen Voraussetzungen akzeptiert sind, meint Dix. Heimlich eingesetzte, nicht geprüfte Software wie der Staatstrojaner seien ein Unding. Weil der Schutz des Internet als vertrauliches, integeres informationstechnisches System vom BVG gesetzt sei, müsse der Staat prüfen, ob sich das Netz "renationalisieren" lasse, damit zumindest die in Deutschland zirkulierende elektronische Kommunikation vertraulich bleibe. Auch Angebote für eine verschlüsselte End-to-End-Kommunikation gehören für Dix in den Bereich staatlicher Daseinsfürsorge. Schließlich forderte der Datenschützer eine Generalklausel, nach der den Menschen, die sich bewusst gegen eine Nutzung des Internet entschieden haben, daraus keine Nachteile erwachsen dürfen.

ÖFIT-Leiter Jens Fromm sorgte sich bei seinem Maßnahmenkatalog vor allem um den digitalen Graben, seiner Ansicht nach das größte Problem, bei dem staatliches Handeln gefordert sei. Der Graben existiert Fromm zufolge nicht allein zwischen Internet-Nutzern, Anfängern und Nichtnutzern, sondern weitet sich kontinuierlich aus, vom technischen Zugang über die Software-Komptenz, die Kosten bis hin zur Bildung. Hier sei mehr als das gesamte Erziehungssystem gefragt, gleichwohl die Medienkomptenz der Dreh- und Angelpunkt. "Medienkompetenz kann gar nicht genug unterschätzt werden", warnte Fromm. Er appellierte an alle Teilnehmer der Runde, im Bewusstsein gemeinsamer Werte die Mindestanforderungen der staatlichen Grundversorgung festzulegen.

Als Moderator des ÖFIT-Nachmittages fragte des Passauer Jurist Gerrit Hornung die Beteiligten, ob man die Diskussion der staatlichen Daseinsvorsorge in eine Prä-Prism und eine Post-Prism-Periode einteilen müsste. Zumindest das Eigeninteresse staatlicher Institutionen am Selbsterhalt sei kritisch zu betrachten. In der allgemeinen Diskussionsrunde wurde viel gerätselt, warum die doch gut aufgeklärten Bürger und Netznutzer nach den Erkenntnissen der NSA-Affäre so ruhig geblieben sind. Offenbar stellt sich die persönliche Betroffenheit nur bei denen ein, die sich als digital Natives verstehen. Da diese wiederum keinen ausgeprägten Wunsch nach einer Privatsphäre mehr haben, sei auch der Unmut längst abgeklungen, so der Tenor der Debatte.

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(vbr)