Öffentliche WLAN-Hotspots sollen schnüffeln helfen
Die Bundesnetzagentur verpflichtet die Betreiber großer öffentlicher WLAN-Hotspots zur Unterstützung staatlicher Abhörmaßnahmen, wie sie für drahtgebundene Telekommunikationsdienste schon länger vorgeschrieben sind.
Nach aktuellen Medienberichten verschickt die Bundesnetzagentur derzeit Aufforderungen an die Betreiber großer öffentlicher WLAN-Hotspots, um diese zur Unterstützung staatlicher Abhörmaßnahmen zu verpflichten. Der Stichtag, an dem Hotspots mit "mehr als 10.000 Teilnehmern" die geforderten Überwachungsmöglichkeiten bieten müssen, ist der 31. März 2016.
Das Magazin Netzpolitik.org hat bereits im Februar eines der versandten amtlichen Schreiben veröffentlicht und kommentiert. Demnach dürfte sich die Anordnung nur auf kommerzielle Angebote solcher Provider beziehen, die mindestens 10.000 vertraglich gebundene Kunden haben – nur über diese Kennzahl scheint sich die Behörde befähigt, die Schwelle von 10.000 Nutzern zu überprüfen. Gelten die Anforderungen auf einen Hotspot, muss er zum Beispiel den Standort eines nicht ortsgebundenen Endgeräts mit "größtmöglicher Genauigkeit" erfassen und für Untersuchungen zugänglich machen. Sofern sich ein Nutzer nicht persönlich ins WLAN einloggen muss, verlangt die Bundesnetzagentur außerdem als Minimum, dass die MAC-Adresse des benutzten Endgeräts weitergegeben wird. (hps)