Open-Source-Anbieter scheitern auch vor Schweizer Bundesgericht
Nach dem Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat jetzt auch das Bundesgericht die Beschwerde mehrerer Open-Source-Anbieter gegen die Vergabe von Aufträgen an Microsoft ohne Ausschreibung abgewiesen.
Das Schweizer Bundesgericht hat die Beschwerde mehrerer Open-Source-Anbieter gegen die Vergabe von Aufträgen an Microsoft ohne Ausschreibung abgewiesen, wie die Swiss Open Systems User Group /ch/open mitteilt. Im Sommer vergangenen Jahres hatte das Schweizer Bundesverwaltungsgericht in erster Instanz entschieden, dass lediglich Anbieter von Microsoft-Software gegen die Vergabe Einspruch einlegen könnten, da nur sie die vom Bund gewünschten Microsoft-Produkte anbieten würden. Gegen die Entscheidung hatten die Beschwerdeführer Widerspruch eingelegt, da das Urteil nicht berücksichtigt habe, dass es auch Konkurrenzprodukte zu dem Angebot von Microsoft gebe.
Diesem Argument wollte das Schweizer Bundesgericht jedoch nicht folgen: Das Gericht sieht den Beweis, dass es tatsächlich Konkurrenzprodukte gibt, durch die Beschwerdeführer nicht ausreichend erbracht. Den Einwand der Beschwerdeführer, dass ein solcher Beweis aufgrund des Fehlens eines Pflichtenheftes seitens der Bundesverwaltung gar nicht möglich sei, ließ das Bundesgericht nicht gelten.
Anlass der Beschwerde war die Vergabe eines Auftrags zur Verlängerung von Lizenzen, Wartung und Support mit einem Volumen von 42 Millionen Franken (32 Millionen Euro) durch das Bundesamt für Bauten und Logistik an Microsoft ohne öffentliche Ausschreibung. Gegen diese Vergabepraxis, die laut den Beschwerdeführern bereits seit den 90er Jahren gängig ist, klagten 18 Open-Source-Anbieter, darunter neben Schweizer KMUs auch die Linux-Anbieter Red Hat, Univention und Collax sowie die Groupware-Spezialisten Zarafa und Open-Xchange. (odi)