Oracle gegen Google: Patente unter ferner liefen
In seiner Präsentation am ersten Tag des Prozesses gegen Google sprach Oracle nur über angebliche Copyright-Verletzungen durch Android. In den Vordergrund stellt es nachprogrammierte und kopierte Java-APIs.
- Christian Kirsch
In Oracles Präsentation (PDF-Datei) am ersten Tag des Prozesses gegen Google ging es ausschließlich um die behaupteten Verletzungen des Urheberrechts an Java-Schnittstellen durch das mobile Betriebssystem Android. Damit folgten die Parteien der von Richter William Alsup vorgegebenen Dreiteilung des Prozesses: Zunächst soll er sich mit den Copyright-Fragen befassen, dann mit Patenten und abschließend mit dem Schadenersatz.
In seiner gut 90-seitigen Darstellung betont Oracle immer wieder, Google habe vorsätzlich gehandelt und bewusst keine Java-Lizenz erworben. Als Belege führt es unter anderem eine Mail vom August 2010 an. Darin plädiert der ehemalige Sun-Angestellte Tim Lindholm gegenüber Googles Andy Rubin dafür, eine Lizenz auszuhandeln – eine Alternative zu Java gebe es für Android nicht. Google hatte im Vorfeld des Verfahrens erfolglos versucht, diese Mail aus dem Prozess herauszuhalten.
Konkret wirft Oracle seinem Gegner vor, das Design von Java-APIs kopiert, Android-Klassenbibliotheken anhand von Java-Vorlagen geschrieben und Code aus den Java-Quellen abgekupfert zu haben. Als Beispiel dafür führt die Präsentation die interne Routine rangeCheck()
an, die die Android-Klasse TimSort
identisch implementiere wie der Java-Quellcode in java.util.arrays
. In diesem Fall geht es allerdings um eine triviale vierzeilige Funktion, nicht um ein komplexes, nach auĂźen sichtbares API.
Da Google einerseits kopiere, andererseits aber Java und seine APIs nicht komplett implementiere, trage es zur Fragmentierung des Ökosystems bei. Dadurch entstehe Oracle ein großer Schaden – schließlich habe man Sun unter anderem wegen Java gekauft.
In seiner Antwort (PDF-Datei) auf Oracles Vorwürfe erklärt Google, weder eine Programmiersprache noch APIs unterlägen dem Urheberrecht. Es handele es sich nur um ein Mittel, das Gewünschte auszudrücken. Da die fraglichen Schnittstellen das Vokabular von Java erweiterten, gelte für sie dasselbe Argument. Dabei sei es unerheblich, ob sie von der Programmiersprache zu trennen sind, was Oracle vorträgt, oder nicht. In seiner Argumentation bezieht es sich unter anderem auf den Generalstaatsanwalt beim Europäischen Gerichtshof, der kürzlich die Meinung vertrat, weder Programmiersprachen noch die Ideen eines Programms unterlägen in der EU dem Urheberrecht.
Update: Anders als im ursprünglichen Text dargestellt, sind die Patente nicht völlig aus dem Prozess herausgefallen. Sie werden erst im zweiten Prozessteil verhandelt, nach den Copyright-Fragen. (ck)