Power.com geht vor Gericht die Luft aus

Der Social-Networking-Aggregator Power Ventures ist mit einer Klage gegen Facebook wegen Wettbewerbsbehinderung gescheitert. Das Unternehmen bietet ein Interface, über das Nutzer ihre Aktivitäten in verschiedenen Netzwerken verwalten können. Nachdem Power Ventures eine Blockade von Facebook umgangen hatte, zogen beide vor Gericht.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 9 Kommentare lesen
Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Peter-Michael Ziegler

Die Betreiber das sozialen Netzwerks Facebook können sich über einen juristischen Erfolg freuen: Ein US-Bundesgericht in San José hat entschieden, dass Facebook nicht gegen das amerikanische Wettbewerbsrecht verstößt, wenn es einem Social-Networking-Aggregator wie Power.com den Zugriff auf die eigenen User-Seiten untersagt. Das von Power Ventures ins Leben gerufene Portal war angetreten, um Nutzern verschiedener Social Networks wie Facebook, MySpace, Orkut oder hi5 ein Interface zu bieten, über das sie alle Aktivitäten zentral verwalten können. "Wir entwickeln Tools für sämtliche Anwendungen an allen Orten, wir wollen der Mittelpunkt der Social-Networking-Welt werden", erklärte ein selbstbewusster Power-Ventures-Chef Steve Vachani im Dezember 2008.

Doch Vachani hatte die Rechnung ohne den Wirt gemacht: Nachdem Verhandlungen mit Power Ventures über eine (von Facebook geduldete) Anbindung des eigenen Angebots per Facebook Connect ergebnislos geblieben waren und Power.com im Anschluss wiederholt versucht hatte, von Facebook aktivierte IP-Blockaden zu umgehen, verklagte Facebook Power Ventures mit der Begründung, das in Brasilien gegründete Unternehmen verstoße mit der Aufforderung zur Preisgabe von Zugangsdaten gegen Nutzerbedingungen und verwende widerrechtlich geschützte Facebook-Inhalte. Der Versuch, sich unautorisierten Zugang zum Netzwerk zu verschaffen, stelle einen Verstoß gegen den "Computer Fraud and Abuse Act" sowie den "California Comprehensive Computer Data Access and Fraud Act" (Abschnitt 502 des Strafgesetzbuchs von Kalifornien) dar.

Power.com reagierte auf die Klage mit einer Gegenklage, in der unter anderem der Vorwurf erhoben wurde, Facebook verletze die Rechte seiner Nutzer, wenn diesen der Zugang zu ihren eigenen Inhalten über einen Drittanbieter untersagt werde. Statt "proprietären Einschränkungen" müsse Facebook den Nutzern "volle Kontrolle" über ihre Daten einräumen. "Facebook versucht, ein innovatives Start-up zu behindern, das es als Bedrohung im Wettbewerb sieht", formulierte Power-Ventures-Anwalt Scott A. Bursor im vergangenen Juli (PDF-Datei). Ziel sei die Manifestierung eines Monopols, was nach dem Sherman Antitrust Act, dem ältesten Wettbewerbsgesetz der Vereinigten Staaten, aber verboten sei.

Der "United States District Court for the Northern District of California" in San José, der sowohl die Facebook-Klage als auch die Gegenklage behandelt, folgte den Argumenten von Power Ventures jedoch nicht. Nur weil andere Webseiten-Betreiber Facebook eine Einbindung seiner Anwendungen anböten, so das Gericht, bedeute dies im Umkehrschluss nicht, dass auch Facebook Drittanbietern freien Zugang zu seinen Webseiten gewähren müsse. "Wenn Facebook das Recht hat, über Zugang und Nutzung seiner Website selbst zu bestimmen, hat es nichts mit Wettbewerbsbehinderung zu tun, wenn das Unternehmen juristische Mittel einsetzt, um dieses Recht auch durchzusetzen", heißt es in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung des Gerichts.

Noch nicht geklärt ist die Frage, ob sich Nutzer oder die Verantwortlichen von Power.com bei der Umgehung von Facebook-Blockaden strafbar gemacht haben. Zu diesem Punkt hatte sich im Mai auch die Electronic Frontier Foundation (EFF) zu Wort gemeldet und für eine enge Auslegung von Abschnitt 502 des kalifornischen Strafgesetzbuchs plädiert. Schließlich wüssten Facebook-Nutzer angesichts wiederholter Änderungen der Nutzungsbedingungen und einer unzureichenden Informationspolitik seitens Facebook gar nicht genau, was erlaubt und was nicht erlaubt sei.

Die Parteien wurden vom zuständigen Richter für den 23. August zu einem nächsten Treffen einberufen, bei dem über das weitere Verfahrensprozedere beraten werden soll. Sein Ziel, Mittelpunkt der Social-Networking-Welt zu werden, hat Power-Ventures-Chef Vachani unterdessen noch nicht erreicht: Derzeit bietet power.com lediglich Aggregator-Dienste für Twitter, Orkut, LinkedIn und hi5 an – die weltweit rund 500 Millionen Nutzer von Facebook und auch die 220 Millionen MySpace-Nutzer bleiben außen vor. (pmz)