Privatsender wappnen sich für Rechtsstreit mit Kartellamt

RTL und ProSiebenSat1 wollen das Verbot der geplanten gemeinsamen Internetplattform durch die Wettbewerbshüter nicht kampflos akzeptieren und erwägen den Gang vor Gericht.

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Von
  • dpa

Die privaten Fernsehkonzerne RTL und ProSiebenSat1 werden das Verbot einer werbefinanzierten Online-Videoplattform durch das Bundeskartellamt nicht widerspruchslos hinnehmen. "Eine Klage ist eine ernsthafte Option", so ein Sprecher der Mediengruppe RTL Deutschland am Montag in Köln. Auch ein Sprecher von ProSiebenSat1 in München betonte: "Ein gerichtliches Vorgehen ist denkbar." Derzeit prüften Justiziare das 94 Seiten umfassende Begründungsschreiben des Bundeskartellamts. Es sei jedoch "schwierig nachzuvollziehen".

Die Behörde hatte die Gründung einer gemeinsamen Firma mit RTL zur Vermarktung von Online-Videos vorige Woche mit der Begründung untersagt, die Video-Plattform würde das marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen auf dem Markt für Fernsehwerbung weiter verstärken. In der Branche ernteten die Kartellaufseher dafür Kritik.

Die Plattform soll den kostenfreien Zugriff auf bis zu sieben Tage alte TV-Sendungen ermöglichen. Jeder deutsche Sender – auch die öffentlich-rechtlichen – könnte den Plänen zufolge seine Angebote in einen separaten Bereich stellen. Die Vermarktung von Werbespots zur Finanzierung des Angebots soll ebenfalls jeder Sender einzeln verantworten.

Das Kartellamt überzeugte das Konzept dennoch nicht. Zu seiner Beurteilung zog es unter anderem die Erlöse heran, die RTL und ProSiebenSat1 mit klassischer Fernsehwerbung machen. Hier haben die Sender eine Vormachtstellung. Gegen einen Vergleich mit dem Internet wehrten sich die Sender bereits im Vorfeld der Entscheidung mit dem Hinweis auf mehr als tausend Web-TV-Angebote. (vbr)