Prozess gegen Ex-Infineon-Chef Schumacher wird eingestellt

Nachdem der zuständige Richter bereits deutlich gemacht hatte, dass die Beweislage für eine Verurteilung wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr nicht ausreicht, erklärten sich sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung am Montag dazu bereit, das Verfahren zu beenden.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Der Strafprozess gegen den früheren Chef des Chipherstellers Infineon, Ulrich Schumacher, wird voraussichtlich noch in dieser Woche eingestellt. Schumacher war vorgeworfen worden, in den Jahren 2000 bis 2003 Geld von dem damaligen Sponsorenvermittler Udo Schneider angenommen und damit die Teilnahme an privaten Autorennen finanziert zu haben. Der Vermittler soll ihn so zum Erhalt der Geschäftsbeziehungen bewogen haben. Die Staatsanwaltschaft wertete dies als Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr, Untreue, versuchten Betrug und Steuerhinterziehung.

Der zuständige Richter am Landgericht München hatte aber bereits in der vergangenen Woche deutlich gemacht, dass die derzeitige Beweislage für eine Verurteilung Schumachers wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr nicht ausreicht. Am heutigen Montag erklärten sich dann sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung dazu bereit, das Verfahren zu beenden. Nach Angaben von Schumacher-Anwalt Hanns Feigen dürfte lediglich der Vorwurf der Steuerhinterziehung bestehen bleiben, für den eine Geldauflage zu erwarten sei. Ein formaler Urteilsspruch und die Begründung sind für Mittwoch angekündigt. (pmz)