Rassenhass im Web: 3600 Euro Geldstrafe

Nach der Veröffentlichung diskriminierender Fotos von Dunkelhäutigen und Symbolen des rassistischen Ku-Klux-Klans ist ein Berliner wegen Volksverhetzung und Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen verurteilt worden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 406 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • dpa

Nach der Veröffentlichung diskriminierender Fotos von Dunkelhäutigen und Symbolen des rassistischen Geheimbunds Ku-Klux-Klan muss ein Berliner 3600 Euro Geldstrafe zahlen. Ein Amtsgericht der Hauptstadt verurteilte den 58-Jährigen am Freitag wegen Volksverhetzung und Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen im Internet.

Der Angeklagte, der sich im Prozess als Priester und Bischof freikirchlicher Gemeinden ausgab, bestritt seine Autorenschaft. Unbekannte seien für die Internetseite verantwortlich, um ihn zu diskreditieren, behauptete der Berliner. Das Gericht hatte allerdings keinen Zweifel, dass der Angeklagte selbst die Internetseite eines europäischen Ablegers des US-amerikanischen Ku-Klux-Klan betrieben hatte. "Widerwärtig, auf niedrigstem Niveau" bewertet der Richter ein Foto, das einen Dunkelhäutigen als Kannibalen verunglimpft. Andere Bilder zeigten das in der Bundesrepublik verbotene Keltenkreuz, ein Symbol des Ku-Klux-Klans. Zu sehen waren auch vier Männer, die den Hitler-Gruß entbieten.

Der Richter stützte sein Urteil auf eine Indizienkette. Ein Kriminalbeamter hatte Symbole des Ku-Klux-Klans in der Wohnung des Angeklagten gefunden. Ein 35-jähriger Schlosser hatte aus Interesse über das Internet Kontakte zu dem Geheimbund geknüpft. Der Angeklagte sei in der Bruderschaft als Chef bezeichnet worden, hatte der Zeuge erklärt. Der Ku-Klux-Klan wurde Ende des 19. Jahrhunderts in den USA gegründet. Seine Mitglieder begingen zahlreiche Gewalttaten. (cp)