Regulierer verhängt Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung
Callcenter und ihre Auftraggeber müssen sich wegen Verstößen gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung verantworten. In insgesamt neun Verfahren verhängte der Regulierung Bußgelder in Höhe von insgesamt 500.000 Euro.
Die Bundesnetzagentur zieht Callcenter und ihre Auftraggeber wegen unerlaubter Telefonwerbung zur Rechenschaft. Im Dezember 2009 und Januar 2010 habe der Regulierer in neun Verfahren Bußgelder in einer Gesamthöhe von 500.000 Euro verhängt, teilte die Behörde am Freitag in Bonn mit. Damit würden erstmals Verstöße gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung und die Missachtung der Rufnummernanzeigepflicht bei Werbeanrufen geahndet. "Das ersichtliche Desinteresse einiger Unternehmen am seit langem gesetzlich bestehenden Verbot unerlaubter Telefonwerbung ist nicht akzeptabel", erklärte Chefregulierer Matthias Kurth.
Seit den im vergangenen August in Kraft getretenen Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) gelten unerwünschte Werbeanrufe und Anrufe mit unterdrückter Rufnummer als Ordnungswidrigkeiten. "Die Vorschriften zu telefonischen Werbeanrufen gelten ohne Ausnahme", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Dennoch verstoßen Unternehmen weiter gegen das Gesetz. "Von Juli bis Dezember 2009 gingen hier über 28.000 Beschwerden allein wegen unerlaubter Telefonwerbung ein. Zahlreiche Ermittlungen laufen noch", sagte Kurth.
Bei Verstößen gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung kann die Bundesnetzagentur nach dem UWG Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängen; bei Anrufen mit unterdrückter oder verfälschter Rufnummernanzeige bis zu 10.000 Euro. "Wir setzen mit diesen Bußgeldern ein deutliches Signal, dass wir Rechtsbruch nicht tolerieren", erklärte der Chefregulierer. "Auch die Auftraggeber von Telefonwerbung stehen nicht außerhalb des Gesetzes", betonte Kurth. "Ausflüchte lassen wir nicht gelten."
Die abgestraften Unternehmen hatten nach Angaben der Regulierungsbehörde unerlaubte telefonische Werbeaktionen ohne die ausdrückliche Einwilligung der Angerufenen durchgeführt oder Callcenter mit deren Durchführung beauftragt. Dabei ging es um unterschiedlichste Dienstleistungen und Produkte aus den Branchen Telekommunikation, Medien und Lotteriegewinne. "Die Verbraucher können sich vorsorglich schützen, indem sie im Alltag sparsam und vorsichtig im Umgang mit ihren Daten sind. Dies gilt insbesondere bei der Angabe der Telefonnummer", erläuterte Kurth. (vbr)