Schünemann für härtere Strafen bei Kinderporno-Delikten

Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann forderte in Hannover abschreckende Strafen gegen Nutzer und Verbreiter von kinderpornografischen Dateien. Außerdem sei er "stocksauer", weil die Vorratsdatenspeicherung nicht bald wieder eingeführt worden sei.

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Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) fordert härtere Strafen gegen die Nutzer und Verbreiter von Kinderpornografie im Internet: "Hier muss eine abschreckende Wirkung her", sagte der Christdemokrat auf einem Symposium der von ihm ins Leben gerufenen Initiative "White IT" am Mittwoch in Hannover. Ähnlich äußerte sich die ebenfalls anwesende Europaabgeordnete Sabine Verheyen (CDU). Schünemann wiederholte in diesem Zusammenhang seine Forderung nach der baldigen Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Er sei "nicht nur ungehalten, sondern stocksauer", weil sich da nichts tue.

Der Innenminister bezog sich auf eine Untersuchung des Kriminalwissenschaftlichen Instituts der Leibniz-Universität Hannover, das erste Zwischenergebnisse einer Studie zum Deliktfeld Kinderpornografie im Internet vorstellte. Der Studie liegt eine Analyse von Strafakten aus Niedersachsen sowie Befragungen von Strafermittlern zugrunde. Ziel der Untersuchung ist es unter anderem, Hauptverbreitungswege des Materials zu erkennen und Erkenntnisse zu Anbietern und Abnehmern zu gewinnen.

Bislang hat man 81 Akten von Verfahren wegen Kinderpornografie analysiert, die sämtlich aus dem Jahr 2008 stammen. Bei 67 Fällen ging es um das Delikt der Beschaffung von Dateien kinderpornografischen Inhalts. In 24 Fällen bedienten sich die Täter einer P2P-Tauschbörse, in 15 Fällen des Webs und in immerhin 12 Fällen der E-Mail. Das Web spielt also diesem Ergebnis zufolge als Verbreitungmedium eine vergleichsweise untergeordnete Rolle.

Bei knapp 15 Prozent der analysierten Fällen von "Verschaffen von Kinderpornografie" ist Geld von den Tätern bezahlt worden. In nur einem Fall habe jemand Geld erhalten. Für einen großen Markt für kinderpornografisches Material, wie er von Politikern immer wieder einmal vermutet wird, habe man keine Hinweise gefunden, erläuterte Arnd Hüneke vom Institut im Gespräch mit heise online. Hüneke, der die Untersuchung federführend durchführt, wies außerdem darauf hin, dass nach Aktenlage in keinem der analysierten Fälle auf Vorrat gespeicherte Verbindungsdaten die Ermittlung hätten voranbringen können.

47 der 81 bisher untersuchten Verfahren wurden mittlerweile eingestellt, weil sich kein hinreichender Tatverdacht ergeben hat. 18 Urteile sind ergangen, 11 der Beschuldigten erhielten eine Freiheitsstrafe zur Bewährung, keiner musste bislang in Haft. "Bei den jetzigen Strafen bemerken die Verurteilten kaum, dass sie ertappt wurden", kommentierte Innenminister Schünemann diese Zahlen. (hob)