Schweiz: Referendum gegen Rundfunkabgabe angestrebt
Auch in der Schweiz sollen bald alle Haushalte und größere Unternehmen Radio- und TV-Abgaben zahlen – unabhängig davon, ob ein Gerät vorhanden ist. Doch möglicherweise wird das Volk endgültig darüber entscheiden.
Wie in Deutschland sollen bald auch in der Schweiz alle Haushalte und Unternehmen eine Abgabe für das öffentlich-rechtliche Fernsehen und Radio zahlen – unabhängig davon, ob ein Empfangsgerät vorhanden ist oder nicht. Ende September hat der Schweizer Ständerat seinen Widerstand gegen den Nationalrat aufgegeben, wobei es zuletzt nur noch um mögliche Ausnahmen ging. Aber ob das auch umgesetzt wird, könnten möglicherweise die Wähler entscheiden: Gegen die Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetz will nun der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) das Referendum ergreifen.
Den Schritt kündigte SGV-Präsident Jean-François Rime am Wochenende in der Zeitung Le Temps an. Er wehrt sich dagegen, dass künftig auch jedes Unternehmen ab einem Jahresumsatz von 500.000 Franken (rund 412.000 Euro) zur Kasse gebeten wird. Die kleinen und mittleren Unternehmen hätten genug von neuen Steuern, sagte Rime der Zeitung. Laut dem Freiburger SVP-Nationalrat zahlen sie jährlich bereits 40 Millionen Franken (rund 33 Millionen Euro) "Mediensteuer". Künftig solle das Gewerbe laut SGV dann 200 Millionen Franken bezahlen.
Die Mitglieder des Gewerbeverbands würden ein Referendum befürworten, sagte Rime. Ein solches fasst auch eine weitere, die Gruppe "AktionsstopBillag" ins Auge. Sollten ab 8. Oktober die benötigten 50.000 Unterschriften zusammen kommen, wird das Volk zu den Änderungen am Radio- und Fernsehgesetz befragt. Ansonsten wird die Teilrevision frühestens zum 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt, die neue Abgabe frühestens 2018 eingeführt.
Befristete Ausnahmen
Nach der Einführung sollen Haushalte für bis zu fünf Jahre eine Freistellung beantragen können, wenn sie kein geeignetes Empfangsgerät besitzen. Darauf hat sich das Parlament nun geeinigt. Abgesehen davon, hat man sich aber für den Systemwechsel entschieden, weil Radio- und Fernsehsendungen auch auf Computern, Tablets oder Smartphones konsumiert werden können.
Ein Trostpflaster fĂĽr die vielen Haushaltskonsumenten des TV- und Radio-Programms: Da die Zahl der Abgabepflichtigen auf Basis des vom Parlament beschlossenen Gesetzes steigen wird, sollen die GebĂĽhren fĂĽr jeden einzelnen Haushalt kĂĽnftig sinken.
[Update: 7.10.2014 – 20:45 Uhr] In der Meldung stand ursprünglich, dass es zur Einführung keine Ausnahmen geben soll. Das wurde korrigiert, da das Parlament für befristete Ausnahmeregeln gestimmt hat. (mho)