Schweizer Website veröffentlichte geschützte Privatadressen

Nachdem die Wirtschaftsauskunftei Moneyhouse.ch ungenehmigt Privatanschriften online zugänglich machte, hat der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte ein gerichtliches Verbot dieser Personensuche erwirkt.

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Von
  • Sven-Olaf Suhl

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) geht gegen die ungenehmigte Veröffentlichung von "unzähligen Privatadressen" durch die Website Moneyhouse.ch vor. Am gestrigen Freitag untersagte das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) dieses Angebot mit sofortiger Wirkung. Ferner gab das Gericht der Moneyhouse-Eigentümerin Itonex auf, die Betreiber von Suchmaschinen anzuweisen, im Cache gespeicherte Adressdaten unverzüglich zu löschen.

Laut EDÖB veröffentlicht Moneyhouse seit einigen Wochen die Privatadressen zahlreicher Personen online und zur freien Einsicht – unabhängig von der Einwilligung der Betroffenen und "vor allem auch ungeachtet der Tatsache, dass viele Personen ihre Adressen aus Sicherheitsgründen gesperrt hatten". Aufgrund von Beschwerden Betroffener hatte der Datenschützer die Itonex aufgefordert, die Personensuche bis spätestens 19. Juli 2012 mittags vom Netz zu nehmen, worauf die Firma jedoch nicht reagierte. Daraufhin untersagte das BVGer das Angebot, ohne den Betreiber der Website anzuhören.

Moneyhouse war als Wirtschaftsauskunftei gestartet, die branchenüblich Informationen aus dem Handelsregister und anderen öffentlichen, wirtschaftsbezogenen Quellen online anbot. Mit diesem Geschäftsmodell wurde Moneyhouse in den letzten Jahren zu einer der meistbesuchten Internetseiten der Schweiz, berichtet die Aargauer Zeitung (AZ).

"Hungrig nach noch höheren Zugriffszahlen" habe der Dienst seit einigen Wochen auch Privatadressen frei zugänglich ins Netz gestellt, darunter auch Anschriften von Personen, die nicht im Telefonbuch oder im Handelsregister eingetragen sind. Außer der aktuellen Anschrift einer Person seien auch die Wohnorte der vergangenen Jahre und Jahrzehnte online gegangen.

Dem Bericht zufolge glich Moneyhouse Anschriften mit Daten der Schweizerischen Post ab. Diese biete mit "Matchmove" einen Dienst für Unternehmen an, die damit ihren eigenen Adressbestand aktuell halten könnten. Laut AZ hat Moneyhouse jedoch Fremdadressen eingekauft, um diese von der Post auf den neuesten Stand bringen zu lassen, was einen Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von "Matchmove" darstelle.

Der Schweizer Datenschutzbeauftragte hält für Betroffene Musterbriefe bereit, mit denen sie ihr Auskunfts- und Löschungsrecht bei der Itonex ag, Lettenstr. 7, CH-6343 Rotkreuz geltend machen können. (ssu)