Seitwärtsbewegung beim EU-Gemeinschaftspatent

Die EU-Gremien haben einen Kompromiss beim Gemeinschaftspatent erzielt, den das Parlament im Dezember abgesegnen könnte. Er überlässt es jedoch den Mitgliedsstaaten, geeignete nationale Gesetze zu schaffen.

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Von
  • Christian Kirsch

Nachdem Mitte des Jahres die Stimmung zwischen Ministerrat und Europäischen Parlament (EP) auf einem Tiefpunkt angekommen war, haben sich alle Beteiligten bezüglich des geplanten EU-Gemeinschaftspatents zu einem neuen Kompromissvorschlag zusammengerauft. Er verlagert die bisherigen Artikel 6 bis 8 der Patentverordnung in das zwischenstaatliche Abkommen über die Gerichtsbarkeit.

Damit wären diese Vorschriften bezüglich der Rechte des Patentinhabers nicht mehr unmittelbar in der EU geltendes Recht sondern müssten durch nationale Vorschriften umgesetzt werden. Der Begriff der Patentverletzung (infringement) taucht in der neuen Verordnung nicht auf, stattdessen legt ein neu vorgeschlagener Artikel 5a fest, dass eine solche Verletzung nach nationalem Recht festgestellt wird. Dieses soll durch die in das Abkommen über die Gerichtsbarkeit neu aufgenommenen Artikel 14 f-h vereinheitlicht werden.

Zu möglichen Zwangslizenzen, die es etwa im bisherigen deutschen Patentrecht gibt, enthält der neue Kompromissvorschlag keine verbindlichen Regelungen. Er verweist lediglich in seiner Präambel auf das jeweilige nationale Recht. Das Fehlen solcher Zwangslizenzen war einer der zwölf Kritikpunkte des Max-Planck-Instituts für Immaterialrecht, das sich im Oktober mit dem damaligen Stand auseinandergesetzt hatte.

Auf Nachfrage von heise online äußerte Thomas Jaeger, einer der Autoren dieses Papiers, Zweifel an der Rechtmäßigkeit des neuen Vorschlags. Er schaffe kein vollwertiges EU-Recht, wie es Artikel 118 des Lissaboner EU-Vertrags vorsieht, sondern nur "eine leere Hülle". Dies ziele darauf ab, die Zuständigkeiten des Europäischen Gerichtshofs in Patentsachen so weit wie möglich zu minimieren.

Michel Barnier, Kommissar für den Binnenhandel, begrüßte in einer Rede vor dem Rechtsausschuss des EP den Kompromiss. Bernhard Rapkay (SPD), Berichterstatter des Ausschusses, nannte den Vorschlag jedoch nur "halbwegs akzeptabel". "Der neue Kompromiss ist so gut, wie er unter den gegebenen Umständen sein kann," meinte er.

Sollte der Ministerrat den jetzigen Vorschlag am 10. Dezember unverändert absegnen, könnte ihn das EP einen Tag später ebenfalls billigen. Eine formale Zustimmung seines Rechtsausschusses steht zwar noch aus, aber alle Beteiligten haben nach Auskunft seines Vorsitzenden, Klaus-Heiner Lehne (CDU), Zustimmung signalisiert. Über das Gerichtsabkommen kann das EP jedoch nicht abstimmen, da es sich dabei um Verträge zwischen den einzelnen Staaten handelt. (ck)