Slot-1-Karten für Nintendo DS: BGH setzt Verfahren aus

Die Richter des BGH sehen die Slot-1-Karten, die den Kopierschutz der Nintendo DS umgehen, durchaus als Werkzeug für die Nutzung von Raubkopien. Aber welche Gesetze in dem Fall greifen, soll nun der EuGH entscheiden.

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Im Rechtsstreit um die Slot-1-Adapterkarten für die Spielekonsole Nintendo DS hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Verfahren ausgesetzt. Nach der am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Mitteilung wird der Fall dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vorlegt. Dort soll geklärt werden, welche gesetzlichen Regeln gelten, wenn über den Adapter sowohl Computerprogramme als auch urheberrechtlich geschützte Spiele und Filme genutzt werden können. Filme fallen unter das Urheberrecht, Computerprogramme jedoch nur bedingt.

Auf der Spielekonsole Nintendo DS werden Spiele über spezielle Speicherkarten geladen. Verschiedene Schutzvorrichtungen wie die Form der DS-Karten und die Nintendo-Logo-Datei, die den Bootvorgang der Spiele initiiert, sorgen dafür, dass fremde Speichermedien und Spiele von Drittanbietern nicht aktiviert werden können. Die beklagte Firma SR-Tronic hatte mit ihren in den Jahren 2008 bis 2009 verkauften Adaptern die Möglichkeit geschaffen, diesen Kopierschutz zu umgehen und damit Fremdsoftware oder eben auch raubkopierte Spiele auf die Konsole zu übertragen. Darin sehen die Spielehersteller ihr Urheberrecht verletzt.

In der mündlichen Verhandlung am Mittwoch hatten die BGH-Richter mehrfach angedeutet, dass das Gerät vor allem dazu diene, illegal kopierte Spiele auf der Nintendo DS zu nutzen. Offen sei aber die Frage, nach welchen Gesetzen die Verurteilung erfolgen kann, da über den Adapter sowohl Videospiele als auch Filme sowie sonstige Computerprogramme geladen werden können.

SR-Tronic wurde bereits Mitte 2012 vom Landgericht München zu einer Million Euro Schadenersatz an Nintendo verurteilt. Darauf legte das Dortmunder Unternehmen Berufung beim Oberlandesgericht München ein, die jedoch erfolglos blieb. (Mit Material der dpa) / (axk)