Staatsanwälte: Vorratsdatenspeicherung neu regeln
Generalstaatsanwälte aus allen Bundesländern haben sich zum Abschluss einer Konferenz in Rostock für eine baldige Neuregelung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen.
Generalstaatsanwälte aus allen Bundesländern haben sich am Mittwoch in Rostock für eine baldige Neuregelung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Die Anfang März vom Bundesverfassungsgericht gekippten Bestimmungen zur massenhaften Speicherung und Analyse von Telefon- und Internetdaten bei Verdacht auf Online-Verbrechen müssten "zeitnah" reformiert werden, forderte Mecklenburg-Vorpommerns Generalstaatsanwalt Helmut Trost zum Abschluss der Tagung. Nur so ließen sich "Ermittlungsmöglichkeiten in Fällen schwerer Kriminalität verbessern".
An der Juristen-Konferenz in der Hansestadt, die bereits am Montag eröffnet worden war, nahmen auch Generalbundesanwältin Monika Harms und Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) teil. Die Strafverfolger berieten vor allem über die praktischen Folgen, die der Karlsruher Richterspruch auf die künftige Behandlung zugelieferter Verbindungsdaten von Telekommunikationsfirmen hat. Dabei ging es um die Frage, inwieweit Anklagebehörden "vorsorglich" übermittelte Angaben der Unternehmen löschen müssen, wenn diese trotz Anforderung schließlich doch nicht ausgewertet werden. Es wurde diskutiert, in welchem Umfang ein Beweisverwertungsverbot besteht.
Trost machte sich mit seinen 26 deutschen Kollegen sowie leitenden Staatsanwälten aus sieben weiteren europäischen Ländern für ein abgestimmtes Vorgehen stark. Die steigende Internet-Kriminalität erfordere dies ganz besonders, erklärte er. "Mit einem gemeinsamen Konzept, dessen Eckpunkte und Fortentwicklung wir beraten haben, wird der Verfolgungsdruck wesentlich erhöht werden." Die EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten steht zurzeit beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) auf dem Prüfstand .
(cp)