US Supreme Court: US-Copyright auf Sherlock Holmes größtenteils abgelaufen
Ein langwieriger Rechtsstreit in den USA über den Urheberrechtsschutz auf die meisten Werke über Sherlock Holmes ist nun beendet. Der US Supreme Court hat einen Berufungsantrag der Erben von Arthur Conan Doyle abgelehnt.
In den USA unterliegen die vor 1923 erschienen Geschichten über Sherlock Holmes nun endgültig keinem Urheberrechtsschutz mehr. Der US Supreme Court beendete den langwierigen Rechtsstreit nun still und leise mit der Nichtannahme eines Berufungsantrags, berichtet die Los Angeles Times. Damit ist die juristische Niederlage der Erben des Holmes-Erfinders Sir Arthur Conan Doyle (1859 – 1930) endgültig. Aufgrund einer Urheberrechtsänderung besitzen sie jedoch weiterhin die Rechte an jenen 10 Geschichten um den Meisterdetektiv, die zwischen 1923 und 1927 geschrieben wurden.
Hintergrund für den Rechtsstreit ist eine Regeländerung des Urheberrechtsanspruchs in den USA. Für die ersten Geschichten galt der Urheberrechtsschutz für 75 Jahre nach ihrem Erscheinen, die Werke wurden deswegen 1998 gemeinfrei. Für die späteren Texte gilt aber eine neue Regelung, die 95 Jahre Urheberrechtsschutz vorsieht. Die Erben von Arthur Conan Doyle hatten unter Berufung darauf und letztlich erfolglos argumentiert, alle Geschichten begründeten einen einheitlichen Kanon, weswegen der verlängerte Urheberrechtsschutz für alle gelte. Damit konnten sie sich aber nicht durchsetzen.
In den USA hat die nun bestätigte Regelung recht eigenartige Konsequenzen: Dort dürfen Texte veröffentlicht werden, in denen Elemente aus den urheberrechtsfreien Holmes-Geschichten vorkommen. Wenn aber Charaktereigenschaften oder Elemente aus den späteren Geschichten vorkommen, gilt diese Erlaubnis nicht. Derartige Elemente sind Holmes geänderte Haltung gegenüber Hunden oder die zweite Hochzeit von Holmes' Partner Dr. Watson. Fallen zuviele derartige Elemente an, können die Erben bis 2022 Lizenzgebühren verlangen. Für Deutschland – und Sherlock Holmes' Heimat Großbritannien – gilt das alles nicht. In beiden Ländern lief das Urheberrecht an den Geschichten 2001 aus, 70 Jahre nach dem Tod von Arthur Conan Doyle. (mho)