US-Zustimmung nötig: NSA-Ausschuss bekommt wichtige Akten nicht
Wichtige Akten werden nicht an den NSA-Untersuchungsausschuss weitergeleitet, weil erst in den USA um Erlaubnis ersucht wird. Einmal mehr zeigt sich dabei, wie stark die Bundesregierung die Parlamentarier bei ihrer Arbeit behindert.
Die Bundesregierung hält dem NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags Hunderte Akten und Dutzende Aktenordner vor, weil zuerst in den USA um Erlaubnis für die Weitergabe gebeten werden müsse. Das berichtet Zeit Online unter Berufung auf mehrere Ausschussmitglieder. Das wäre ein neuer Streitpunkt zwischen den Parlamentariern und der Regierung beziehungsweise den Geheimdiensten. Vor knapp zwei Wochen war öffentlich geworden, dass viele der an das Gremium übermittelten Akten großflächig geschwärzt und damit wenig bis gar nicht hilfreich sind.
Andere Akten werden dem Zeitungsbericht zufolge aber überhaupt nicht weitergeleitet. Grund sei das sogenannte Konsultationsverfahren. Wenn sich beispielsweise ein deutscher Geheimdienstler mit einem US-amerikanischen trifft, fertigt der deutsche danach einen Aktenvermerk an. Das Kanzleramt argumentiere nun aber, dass vor der Weitergabe eines solchen Dokuments trotzdem die USA konsultiert werden müssten – auch wenn es sich eindeutig um eine deutsche Akte handelt. Das gelte auch für Abkommen, die von Geheimdiensten untereinander geschlossen wurden.
Während von der Opposition heftige Kritik an diesem Vorgehen geübt werde, habe der Ausschussvorsitzende Patrick Sensburg (CDU) für Verständnis geworben. Dieses Verfahren sei international üblich. Gleichzeitig habe er aber eingestanden, dass er die Kritik der Grünen und der Linkspartei "zumindest etwas" verstehe. Konstantin von Notz (Grüne) drohte unterdessen erneut damit, gegen dieses Vorgehen vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen: "Wenn wir das durchgehen lassen, werden sie das bei jedem Untersuchungsausschuss wieder machen", zitiert ihn Zeit Online.
Die Kritik der Opposition beruht auch darauf, dass der Untersuchungsausschuss jederzeit nicht-öffentlich tagen kann – und dies auch tut. Eine Weitergabe der Akten an das Kontrollgremium ist deswegen keineswegs eine Veröffentlichung. Für die Nichtherausgabe der Dokumente an die Parlamentarier – die ja mit der Aufsicht über die Geheimdienste betraut sind – gebe es es keine Rechtsgrundlage, meinen die Grünen. Trotzdem halte Sensburg von einer Klage nichts. Er habe als Kompromiss vorgeschlagen, dass die Abgeordneten die geheimen Akten in Räumlichkeiten des BND einsehen können. Dabei gibt es im Bundestag selbst die sogenannte Geheimschutzstelle, die eigens für eine derartige Akteneinsicht in geheime Dokumente eingerichtet wurde. (mho)