USA: Einigung für Rechtevergütung bei neuen Musikdiensten
Vertreter von Online-Diensten und der Musikbranche haben sich auf einen allgemeinen Vergütungstarif für neue Angebote wie Cloud-Musikspeicher oder Streamingdienste verständigt.
Online-Musikdienste haben sich in den USA mit der Musikindustrie auf neue Rahmenbedingungen für die Rechtevergütung geeinigt. Der US-Verband der Musikindustrie (RIAA), die Vereinigung der amerikanischen Musikverlage (NMPA) und die Digital Media Association (DiMA) haben ihren gemeinsamen Vorschlag nun dem zuständigen Copyright Royalty Board (CRB) zur Genehmigung vorgelegt. Das teilten die Verbände am Mittwoch in Washington mit.
Mit der Einigung sollen verbindliche Rahmenbedingungen für bisher nicht allgemein geregelte Online-Musikdienste geschaffen werden. Zur DiMA gehören Branchenriesen wie Amazon, Apple, Microsoft, Nokia und YouTube (Google) sowie Streaminganbieter wie Rhapsody, Napster oder Live365.
Der Vorschlag umfasst neue Regelungen für die Vergütung mechanischer Vervielfältigungsrechte für verschiedene neue Online-Dienste wie kostenpflichtige Cloud-Musikspeicher, neue Abo-Dienste oder gebündelte Download-Angebote. Darüber hinaus schreibt die Vereinbarung geltende Vergütungsregeln für CDs und Download-Angebote mit kleinen Änderungen fort. Der neue Tarif soll von 2013 bis 2017 gelten. (vbr)