Uber kann in Berlin vorerst weiterfahren

Nach dem Verbot durch den Berliner Senat geht das Verfahren auch in der Hauptstadt seinen Gang. Bis dahin darf das US-Startup in Berlin vorerst weitermachen.

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Der umstrittene Fahrdienst Uber wird nach dem vom Berliner Senat ausgesprochenen Verbot auch in der Hauptstadt vorerst weitermachen. Wie schon nach dem Verbot in Hamburg hat das US-Startup Widerspruch eingelegt und einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingereicht, um das Verbot bis zu einer rechtlichen Klärung aussetzen zu lassen. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte am Montag den Eingang von Ubers Antrag.

Taxifahrer in Berlin müssen vorerst mit der Uber-Konkurrenz leben.

(Bild: dpa)

Wie schon nach der Hamburger Entscheidung feiert Uber einen Sieg: "Uber hat heute die gute Nachricht erhalten, dass das Verwaltungsgericht Berlin dem Widerspruch des Unternehmens stattgegeben und eine Aussetzung der Untersagungsverfügung angeordnet hat", teilte das Unternehmen am Montag mit. "Damit kann Uber seine App und die darüber angebotenen Fahrten weiter betreiben."

Daran stimmt offenbar nur, dass Uber vorerst weitermachen kann. Das Verwaltungsgericht Berlin betont ausdrücklich, es habe entgegen Ubers Darstellung "weder 'über den Widerspruch entschieden noch eine Aussetzung der Untersagungsverfügung angeordnet'". Vielmehr habe das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten auf gerichtliche Anfrage zugesichert, vor einer Entscheidung des Gerichts von einer Vollstreckung abzusehen. Das sei in diesen Verfahren üblich.

Dieses Geplänkel zwischen Uber und dem zuständigen Gericht hat es auch in Hamburg schon gegeben. Dort hatte das für den Verkehr zuständige Wirtschaftsamt den Dienst Ende Juli verboten. Aufgrund des laufenden Eilverfahrens hat sich die Behörde dazu bereit erklärt, das Verbot vorerst nicht durchsetzen zu wollen. Auch in Hamburg sind die Uber-Fahrzeuge weiter auf den Straßen. Uber will dennoch expandieren und kann sich auf weiteren Ärger auch in anderen Städten einstellen.

Uber vermittelt Limousinen mit Chauffeur (UberBLACK) oder Privatfahrer mit eigenem Auto (UberPOP) mittels einer App. Das Unternehmen behält vom Fahrpreis eine Provision von 10 bis 20 Prozent. Die Limousinen sind in der Regel lizenziert und angemessen versichert; die Fahrer haben die nötigen Dokumente und Ortskenntnis nachgewiesen. Insbesondere an der Privatfahrervermittlung UberPOP scheiden sich die Geister.

In Berlin sind allerdings auch UberBLACK-Limousinen ins Visier des Taxigewerbes geraten, weil sie gegen die geltende Rückkehrpflicht verstoßen haben sollen. Mietwagen mit Chauffeur dürfen sich zwischen Aufträgen nicht im Stadtgebiet aufhalten und zur Fahrt bereithalten, das ist ein Privileg der Taxis. Die Limousinen müssen zum Unternehmenssitz zurückkehren. (vbr)