Vorratsdatenspeicherung: Bundesnetzagentur bestätigt vorläufige Ausnahme für Freifunker

Der Verein Freifunk Rheinland hat sich von der Regulierungsbehörde zusichern lassen, dass angeschlossene WLAN-Betreiber zumindest vorerst die Auflagen zum anlasslosen Protokollieren von Nutzerspuren nicht umsetzen müssen.

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Vorratsdatenspeicherung: Bundesnetzagentur bestätigt vorläufige Ausnahme für Freifunker

Banner des Freifunks Rheinland.

(Bild: freifunk-rheinland.net)

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Vom 1. Juli an müssen öffentliche Telekommunikationsanbieter ab einer gewissen Größe Voraussetzungen getroffen haben, um der Pflicht zur neuen Vorratsdatenspeicherung nachzukommen. Das kostet viel Geld. Unklar ist aber nach wie vor, wie weit die vorgesehenen gesetzlichen Ausnahmen von dieser Regel reichen und ob etwa WLAN-Anbieter darunter fallen. Im Gesetz heißt es dazu unter anderem, dass Betreiber, die ihren Kunden nur eine kurzzeitige Nutzung des Telekommunikationsanschlusses ermöglichen, außen vor bleiben sollen.

Laut einer Mitteilung der Bundesnetzagentur gilt dies etwa für Hotels, Restaurants und Cafés, die ihre Kunden mit drahtlosem Internet versorgen. Darauf allein wollte sich der Verein Freifunk Rheinland aber nicht verlassen und hakte nach bei der Regulierungsbehörde. Diese erklärte den Freifunkern nun nach deren Angaben, es bestünden zumindest "erhebliche Zweifel", dass Freifunk ein Internetzugangsdienst im Sinne des Gesetzes ist und unter die Speicherpflicht fällt. Selbst wenn dies wider Erwarten doch bejaht werden würde, sei noch zu klären, ob Verbindungsdaten zu protokollieren überhaupt sinnvoll sei, da die Freifunker keine Nutzerkennungen vergäben.

Die Bundesnetzagentur teilte dem Verein weiter mit, dass seine Mitglieder bis zu einer abschließenden "Entscheidung über die Einstufung des Modells" zunächst nicht aktiv werden müssten, um die Auflagen zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Dies gilt demnach zumindest für "alle Freifunk-Communities". Einzelheiten sollten Ende Juli bei einem gemeinsamen Dialog im Hause der Bundesnetzagentur besprochen werden. Parallel laufen mehrere Klagen gegen die verdachtsunabhängige Aufzeichnung von Nutzerspuren etwa vor dem Bundesverfassungsgericht.

Klaus Landefeld, Vorstand Infrastruktur und Netze beim eco-Verband der Internetwirtschaft, kann sich schon seit Längerem nicht erklären, was eine Vorratsdatenspeicherung auch bei größeren WLAN-Anbietern wie der Deutschen Bahn bringen sollte, wenn der Anwender ohne Identifikationsmerkmal nicht bekannt sei und individuelle Daten nicht für die Sicherheitsbehörden ausgeleitet werden könnten. Da praktisch alle Hotspot-Betreiber Network Address Translation (NAT) verwendeten, seien angesichts des verfügten Speicherumfangs und dem verfügbaren Informationsverfahren keine Auskünfte zum Zugangsdienst möglich. Theoretisch müssten große WLAN-Betreiber zwar ein System zur Vorratsdatenspeicherung vorhalten, in jedem Fall werde es von ihnen aber "keine gespeicherten Daten und keine Auskünfte geben", die Pflicht werde also faktisch leerlaufen. (anw)