Wettbewerbsbehinderung: Breko-Verband legt gegen Telekom nach
Der "Bundesverband Breitbandkommunikation" lässt nicht locker und bekräftigt seinen Standpunkt. Insbesondere stellt er sich gegen die Behauptung, laut dem Vectoring-Beschluss dürfe derjenige den VDSL-Turbo ausbauen, der größere Abdeckungen plant.
In der umkämpften Debatte über Wettbewerbsbehinderung und das beste Vorgehen beim Breitbandausbau setzt der Bundesverband Breitbandkommunikation, Breko, nach. Stein des Anstoßes für den Breko ist die angeblich taktisch motivierte Ausbaustrategie der Deutschen Telekom. In immer mehr Fällen gebe der Konzern ausgerechnet dann den VDSL-Ausbau in bestimmten Gebieten bekannt, wenn dort gerade ein Wettbewerber eine Kollokation anstrebt.
Als Beispiel führt der Verband die Gemeinde Hosenfeld an. Dort habe sich die Telekom die Rosinen herausgepickt – die fünf Kabelverzweiger, die viele Teilnehmer versorgen – und die übrigen 15 verschmäht. Leidtragende seien die Mitbewerber sowie die Teilnehmer, die abseits der lukrativen KVz angesiedelt sind, weil für deren Ausbau die Rentabilität ohne die "Rosinen" zweifelhaft sei. Die Telekom hält dem entgegen, dass sie rein technische und wirtschaftliche Überlegungen verfolge. Sie habe in Hosenfeld nur fünf Kabelverzweiger für den Ausbau vorgesehen, weil es in Hosenfeld lediglich so viele KVz gebe. Auch sei das Vorgehen vom Vectoring-Beschluss der Bundesnetzagentur gedeckt, der jenem Anbieter den Ausbau gewährt, der in einem Ortsnetz großflächiger ausbaut.
Zankapfel KVz
Der Verband stellt sich insbesondere gegen diese zweite Behauptung der Deutschen Telekom. "Das ist in dieser Pauschalität schlicht falsch", sagt Marc Kessler, Sprecher des Verbands, in dem sich viele Festnetzwettbewerber der Telekom organisiert haben. Das Ausbaurecht für Vectoring sei im Beschluss der Bundesnetzagentur streng auf den einzelnen Kabelverzweiger bezogen (KVz).
Auf den flächigen Ausbau komme es in der Regel gar nicht an, sondern nur bei einem KVz, bei dem mindestens 75 Prozent der angeschlossenen Gebäude über eine alternative Festnetzinfrastruktur versorgt werden können, in der Regel also per Kabelanschluss. Nur an einem solchen KVz dürfe die Telekom einen Wettbewerber verdrängen, so Kessler. Außerdem müsse sie in diesem Ortsnetz mehr KVz mit VDSL-Vectoring erschlossen haben als der betreffende Wettbewerber mit VDSL. "Im Falle Hosenfeld handelt es sich jedoch nicht um ein solches 75-Prozent-Gebiet", erklärt Kessler.
Zudem könne die Telekom die VDSL-Nutzung durch Wettbewerber auch an solchen KVz frühestens zu 2017 kündigen, wenn der Wettbewerber bereits vor dem 11.09.2013 mit in den KVz eingezogen sei oder zumindest bei der Telekom die Zusammenschaltung beauftragt hat (Kollokation). Am genannten Stichtag wurde der Vectoring-Beschluss im Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Im Falle Hosenfeld sei das definitiv so gewesen – der Wettbewerber RhönEnergie habe die Kollokation schon im Juli 2013 beantragt.
UnkĂĽndbarer KVz-Mieter
Baut der Wettbewerber, der vor dem Stichtag bereits einen KVz mitgenutzt respektive die Kollokation beauftragt hat, auf die Kündigungsankündigung der Telekom hin selbst Vectoring aus und bietet einen Layer-2-Bitstrom an, könne die Telekom gar nicht kündigen, auch nicht in einem 75-Prozentgebiet. Die Betrachtung des flächigen Ausbaus spiele außerhalb solcher Gebiete mit zweiter Festnetzinfrastruktur überhaupt keine und im Übrigen nur eine sehr untergeordnete Rolle und würde dann im konkreten Fall auch eher für die RhönEnergie sprechen, ergänzt Kessler.
Zum Streit über die Anzahl der KVz in Hosenfeld fügt Kessler noch an, dass es insgesamt durchaus 20 KVz seien und nicht lediglich fünf, wie von der Telekom dargestellt. Weitere 15 KVz gehörten schlicht zur gesamten Gemeinde Hosenfeld, decken also alle Ortsteile ab. "Die Aussage der Telekom bezieht sich offensichtlich nur auf die direkt im Ortskern Hosenfeld befindlichen fünf KVz". Der Breko, erklärt Kessler abschließend, betrachte die komplette Gemeinde, was die Deutsche Telekom durchaus realisiert haben dürfte. (dz)