Wikileaks-Sprecher erneut unter Vergewaltigungsverdacht

Die schwedische Generalstaatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen Julian Assange nach einer Neubewertung der Vorgänge wieder auf den Verdacht der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung ausgeweitet. Sie habe "Grund zu der Annahme, dass hier eine Straftat verübt wurde", erklärt die zuständige Oberstaatsanwältin.

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Von
  • Detlef Borchers

Gegen den Wikileaks-Sprecher Julian Assange wird erneut wegen des Verdachts der Vergewaltigung ermittelt. Hintergrund ist eine Neubewertung der Vorgänge durch die schwedische Generalstaatsanwaltschaft. Laut Mitteilung sieht die nun zuständige Oberstaatsanwältin Marianne Ny sowohl beim Vergewaltigungsvorwurf als auch bei den Vorwürfen der sexuellen Nötigung "Grund zu der Annahme, dass hier eine Straftat verübt wurde". Ny ist seit 2007 Leiterin des "Prosecution Development Centre" in Göteborg und auf Gewalt- sowie Sexualstraftaten spezialisiert. Bei den Untersuchungen im Fall Assange wird sie von der stellvertretenden Generalstaatsanwältin Erika Lejnefors unterstützt.

Mit der Wiederaufnahme des Vergewaltigungsverdachts gewinnt eine verwickelte Geschichte an Dramatik. Ursprünglich war auf Anzeige von zwei Frauen hin Haftbefehl wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung gegen den 39-jährigen Wikileaks-Sprecher erlassen worden, der allerdings kurze Zeit später wieder aufgehoben wurde. Anschließend wurde gegen Assange nur wegen sexueller Nötigung ermittelt, bis auch dieser Vorwurf auf den Tatbestand der Belästigung zurückgestuft wurde. Der Anwalt der betroffenen Frauen forderte danach jedoch ein härteres Vorgehen, weil er Anhaltspunkte für eine Vergewaltigung in einem Fall und sexueller Nötigung in zwei Fällen sah.

Assange selbst war am Montag eine Stunde lang von der Polizei zum Vorwurf der Nötigung angehört worden. Dieses Verhör bezeichnete sein Rechtsanwalt als "erfreulich sachlich". Die Wiederaufnahme des Vergewaltigungsvorwurfs könnte Konsequenzen für Assanges Pläne haben, für längere Zeit in Schweden zu bleiben. Kurz vor der Aussage der beiden Frauen hatte der gebürtige Australier einen Antrag auf Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis gestellt und dabei angeführt, dass er als Kolumnist für die schwedische Zeitung Aftonbladet arbeiten wollte. Solange die Untersuchungen der Generalstaatsanwaltschaft laufen, darf Assange das Land nun nicht verlassen. (vbr)